Neue Rundfunkgebühr: Nachrechnen lohnt sich

Die Rundfunkgebühren werden für viele Unternehmen steigen

Die Rundfunkgebühren werden für viele Unternehmen steigen

Ab dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu geordnet. Wichtigste Neuerung: Bisher wurde die Gebühren anhand der Anzahl der bereitgehaltenen Rundfunkgeräte berechnet. Künftig wird für jeden Privat-Haushalt eine Pauschale eingeführt. Diese beläuft sich auf 17,98 Euro monatlich, also 215,76 Euro pro Jahr.

 

Neue Berechnungsformel

Diese augenscheinliche Vereinfachung trifft nicht auf Unternehmen zu. Denn bei Unternehmen richtet sich die neue Rundfunkgebühr danach, wie viele Betriebsstätten und Mitarbeiter vorhanden sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Berechnung der Gebühr von einem gerätebezogenen Ansatz auf einen nutzerbezogenen Ansatz wechselt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Geräte zahlungspflichtig werden. Beispiel: Ein Unternehmen mit nur 8 Mitarbeitern und einer Filiale muss künftig monatlich eine Mindestgebühr von 5,99 Euro bezahlen. Dies entspricht einem Drittel der von der GEZ vorgegebenen einfachen Gebühr von 17,98 Euro. Mit dieser Gebühr war bisher die Nutzung von Radio und Fernsehen abgegolten.

Als Faustformel für die Berechnung der neuen Rundfunkgebühr gilt ein nach Mitarbeiterzahl gestaffelter Beitrag, multipliziert mit der Anzahl der Filialen. So beträgt beispielsweise der Monatsbeitrag für ein Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern 35,96 Euro pro Filiale. Bei 50 bis 499 Mitarbeiten werden schon 89,90 Euro pro Monat fällig.

 

Aufpassen bei Fahrzeug-Berechnung

Hinzu können dann noch weitere Gebühren für geschäftlich genutzte Fahrzeuge kommen. Zwar ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug bereits in der Gebühr enthalten. Für alle weiteren muss dann aber der Drittel-Beitrag von 5,99 Euro bezahlt werden. Das gilt auch für Freiberufler und Selbstständige.

Sie brauchen zwar für ihr Büro keine gesonderte Rundfunkgebühr bezahlen, wenn sie von zu Hause arbeiten und damit schon über die private Haushaltsgebühr belastet sind. Doch das dienstlich genutzte Fahrzeug wird hier zusätzlich mit 5,99 Euro pro Monat belastet.

Hier gilt: Aufpassen bei der Gebühren-Abrechnung. Besonders die Frage der Fahrzeuggebühren dürfte in Zukunft kritisch werden. Rechnen Sie selbst nach, was abgebucht wird, um im Fall falscher Berechnungen schnell reagieren zu können.

 

Rundfunkgebühr als Kostentreiber

Wie stark die neue Gebühr die Unternehmen am Ende belastet, wird erst die Praxis zeigen. Allerdings schätzen die Industrie- und Handelskammern, dass die Kosten von derzeit rund 450 Mio. Euro jährlich auf bis zu 800 Mio. Euro ansteigen könnten. Auch, wenn es in einzelnen Fällen zu Entlastungen kommen kann, so spielt vor allem die Einbeziehung von Computern den Kostentreiber. Und in der heutigen technisierten Arbeitswelt können Unternehmen dem nicht ausweichen.

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

Bildquelle: Fotolia.

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