Offene Forderungen: So verhindern Sie die Verjährung
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
wenn Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, müssen Sie vor dem Jahresende unbedingt noch einige Aufgaben erledigen. Das gilt vor allem für Ihre Buchhaltung. Denn: Wenn Sie noch offene Forderungen an Kunden haben, müssen Sie überprüfen, ob eine Verjährung zum Jahresende droht.
Dazu müssen Sie wissen: Normalerweise verjähren offene Forderungen nach drei Jahren. Geschieht dies, muss der Schuldner nichts mehr zahlen. Wobei der bloße Fristablauf entscheidend dafür ist, ob die Forderung verjährt. Dann haben Sie selbst gerichtlich keine Handhabe mehr. Wobei darauf zu achten ist: Für die Verjährung gilt stets der 31. Dezember eines Jahres, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr die Forderung entstanden ist.
Wollen Sie also die Verjährung verhindern, ist nun Eile geboten. Wobei Sie aber die Möglichkeit haben, entweder den Fristablauf abzubrechen oder ihn zu hemmen. Wobei „hemmen“ bedeutet, dass die Verjährungsfrist quasi pausiert.
Online-Mahnantrag: Billig und effizient
Der in der Praxis wohl einfachste und auch sehr sichere Weg, die Verjährung zu verhindern, ist der so genannte automatisierte Online-Mahnantrag. Den können Sie elektronisch im Internet ausfüllen bzw. beantragen. Ich selbst habe in den letzten Jahren diesbezüglich schon das eine oder andere Mal sehr positive Erfahrungen damit gemacht.
Ihr Vorteil: Den Online-Mahnantrag können Sie auch bei hohen Summen selbst stellen, ohne einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen.
Eine weitere Möglichkeit: Mit Einreichung einer Klage bis Jahresende können Sie die Verjährung ebenfalls hemmen. Gleiches gilt auch für ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner. Allerdings müssen Sie diese aber nachweisen können. Unterschreibt der Schuldner Ihnen ein entsprechendes Gesprächsprotokoll, sind Sie auf der sicheren Seite.
Treffen Sie konkrete Regelungen mit Ihrem Schuldner
Weitere Optionen, um die Verjährung zu stoppen, sind unter anderem die Vereinbarung einer Stundung, die entsprechend aber auch schriftlich bestätigt werden soll. Besonders optimal ist es, wenn Sie ein Schuldanerkenntnis erreichen. Dann beginnt die Verjährungsfrist sogar von vorn.
Diesen Effekt können Sie aber auch auf andere Weise erzielen: So können Sie eine Abschlagszahlung, eine Zinszahlung oder eine Sicherheitsleistung erwirken. Kurzum: Ihnen stehen viele Wege offen, um den Anspruch auf ausstehende Forderungen aufrecht zu erhalten. Nutzen Sie diese noch vor dem Jahresende.
In eigener Sache
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles Weihnachtsfest. Kommen Sie gut über die Festtage und ich würde mich freuen, wenn Sie auch in der kommenden Woche meinen Newsletter nutzen. Denn von Montag bis Mittwoch werde ich noch einmal zusammenfassen, welche Änderungen das Jahr 2015 in Steuerfragen und für Ihre betrieblichen oder privaten Finanzen und Rechtsfragen bringen wird. Vorerst einen fleißigen Weihnachtsmann.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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