Private Krankenversicherung wird immer teurer: Was tun?
Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter
“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
sollten Sie sich privat krankenversichert haben, dürfte das Jahresende wenig erfreulich für Ihre finanziellen Dispositionen enden. Schuld daran ist das nach wie vor rekordtiefe Zinsniveau. Denn dieses engt die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherer deutlich ein, über Kapitalanalgen ausreichende Altersrückstellungen für ihre Kunden anzusparen.
Die Folge: Sie müssen sich zum Jahresende auf eine neue Runde von Prämienerhöhungen querbeet durch alle Altersgruppen gefasst machen. Doch nicht nur für dieses Jahr sind höhere Prämien avisiert, sondern gleiches dürfte es auch im kommenden Jahr geben.
Niedrigzinsen sorgen für steigende Prämien
Hatte das Niedrigzinsniveau dazu geführt, dass bislang hauptsächlich Neukunden wegen der mageren Verzinsung des Sparanteils höhere Beiträge zahlen mussten, dürften nun auch die Beiträge langjähriger Bestandskunden demnächst steigen.
So hat die AXA bereits bekannt gegeben, dass sie ihre Kalkulation für Bestandskunden ändern muss. Nach Ansicht von Branchenexperten wird es dieses Jahr noch vier bis fünf weitere Unternehmen treffen. Besonders heftig dürften die Beitragssprünge für Senioren ausfallen, die bisher verschont geblieben sind. Dann werden noch mehr Ältere gezwungen sein, ihren Versicherungstarif zu wechseln.
Wann der Wechsel in gesetzliche Versicherung möglich ist
Vielleicht denken Sie also gerade jetzt darüber nach, ob Sie doch den Versuch unternehmen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das ist allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. In der Regel gelingt ein Wechsel nur, wen Sie wieder versicherungspflichtig sind. Dann müssen Sie mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese liegt für 2015 bei einem Bruttogehalt von 54.900 Euro.
Dabei ist darauf zu achten, dass ein Wechsel grundsätzlich nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist. Danach ist eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Aber es gibt doch noch kleine Schlupflöcher oder zumindest Möglichkeiten, die gerade im Alter immer höheren Belastungen der privaten Krankenversicherung abzufedern.
Weiterer Ausweg: Wurden Sie falsch beraten?
Dies macht ein neues Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamm deutlich. Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein Vertreter einer privaten Krankenversicherung einem 56-jährigen gesetzlich Versicherten den Wechsel in die private Krankenversicherung empfohlen hatte. Dabei versäumte er jedoch den wichtigen Hinweis, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig sind.
Was wegen fehlender Altersrückstellungen dazu führte, dass die Beiträge im Alter deutlich steigen. Dies stellte der Versicherte erst Jahre später fest, als eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich war. Seine Klage vor dem OLG Hamm (Az. I-20 U 116/13) hatte Erfolg, weil die Richter hier die Beratungs- und Dokumentationspflicht verletzt sahen.
Deshalb müssen Versicherer und Vertreter den Kläger jetzt so stellen, als wäre er in der Gesetzlichen geblieben. Der PKV-Beitrag des Kunden muss also wie der GKV-Beitrag einkommensabhängig berechnet werden. Dadurch sinkt er deutlich. Das spart dem Kläger viel Geld, vor allem beim kommenden Renteneintritt.
Achtung! Private Versicherungsprämien sind einkommensunabhängig
Fazit: Bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung sollten Sie immer daran denken, dass die Beiträge auch im Alter einkommensunabhängig berechnet werden und so einen immer höheren Prozentsatz Ihres verfügbaren Einkommens (z. B. aus Rente/Pension) ausmachen.
Denken Sie entsprechend frühzeitig darüber nach, ob eine gesetzliche Versicherung nicht der bessere Weg ist. Und wenn Sie schon privat versichert sind, sollten Sie auch überprüfen, ob Sie über die entsprechenden Prämienrisiken ausreichend aufgeklärt wurden, um hier möglicherweise finanziell besser gestellt zu werden.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs
Kommentare sind nicht erlaubt.