Schlüsselverlust: Ihr gutes Recht als Vermieter

Was ist mit verlorenen Schlüsseln?

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Wenn ein Mietverhältnis beendet wurde, ist die Sachlage eigentlich klar:

Als Vermieter haben Sie den Anspruch, dass Ihnen alle Schlüssel zur bisher vermieteten Wohnung wieder ausgehändigt werden.

Wenn Sie als Vermieter tätig sind, werden Sie aber vielfach anderes aus der Praxis kennen.

 

Protokollieren Sie die Schlüsselübergabe

Das fängt schon bei der Frage an, wie viele Schlüssel denn zum Beginn des Mietverhältnisses an den Mieter ausgehändigt wurden.

Hier ist Ihnen nur immer wieder anzuraten: Führen Sie bei der Wohnungsübergabe alle Schlüssel komplett schriftlich auf.

Am besten notieren Sie dabei gleich auch noch die jeweiligen Identifikationsnummern oder andere spezifische Merkmale und Bezeichnungen.

Lassen Sie die Auflistung von Ihrem Mieter mit dessen Unterschrift bestätigen.

 

Wem welche Schlüssel zustehen

Sie müssen aber auch beachten: Ihr Mieter hat das Recht, dass ihm alle Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt werden.

Oftmals ist es aber unausgesprochene Praxis, dass der Vermieter einen „Not-Schlüssel“ behält.

Grundsätzlich haben Sie als Vermieter aber keinen Anspruch darauf. Vielmehr muss der Mieter explizit zustimmen.

 

Verlorener Schlüssel – Wer muss zahlen?

Richtiger Ärger könnte am Ende des Mietverhältnisses drohen. Denn wenn ein Schlüssel fehlt, kommt schnell die Frage:

Wer hat für die Kosten aufzukommen? Geht es um einen einzelnen Schlüssel, ist diese meist schnell nachgemacht. Die Kosten hat der Mieter zu tragen.

Bei zusätzlich nachgemachten Schlüsseln liegt die Sachlage etwas anders. Denn nach Ansicht einiger Gerichte können Sie als Vermieter zwar die Herausgabe verlangen.

Doch dann müssen Sie dem Mieter die Herstellungskosten ersetzen. Wollen Sie dies nicht, können Sie aber fordern, dass der Schlüssel in Ihrem Beisein vernichtet wird.

 

Schließanlagen können teuer werden

Problematisch wird es aber erst dann, wenn durch einen Verlust eines Schlüssels die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden müsste.

Ihr Mieter muss Ihnen die Kosten dafür erstatten. Das kann schnell in die Tausende € gehen. Deshalb hält der Gesetzgeber auch ein Hintertürchen offen.

Denn Ihr Mieter kann auch nachweisen, dass trotz des Schlüsselverlustes ein Missbrauch definitiv ausgeschlossen ist. Beispiele für solch einen Nachweis:

  • Der Schlüssel ist bei einer Bootsfahrt über Bord gegangen und unwiederbringlich verloren.
  • Beim Verlust des Schlüssels kann kein Zusammenhang zwischen Schlüssel und Wohnung gebildet werden.

Kann der Nachweis durch den Mieter nicht erbracht werden, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Schadenersatz nur bei tatsächlichem Austausch der Schließanlage

Aber aufpassen: Bei nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen kann ein Schadenersatz-Anspruch schon mittels eines Kostenvoranschlages begründet werden. Bei verlorenen Schlüsseln ist das nicht der Fall.

Denn wenn Sie nicht tatsächlich die Schließanlage austauschen, signalisieren Sie selbst:

Sie glauben an keine erhöhte Gefährdung Ihres Mietobjektes. Dann muss Ihr Mieter auch keinen Ersatz leisten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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