So sichern Sie Risiken einer Betriebsunterbrechung ab

So sichern Sie Risiken einer Betriebsunterbrechung ab

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Als Geschäftsführer oder sogar Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in einer besonderen Position. Das gilt besonders dann, wenn die Firma klein ist und das Geschäft auf Sie als Person zugeschnitten ist.

Denn dann hängen Erfolg oder Misserfolg der Firma auch direkt mit Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zusammen. Fallen Sie eventuell wegen einer längeren Krankheit aus, kann das schnell für Ihr Unternehmen zu einer Existenzbedrohung werden. Dieses Risiko lässt sich aber absichern.

 

Ausfallrisiko des Geschäftsführers richtig absichern

Denn im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann auch das Krankheitsrisiko eines Geschäftsführers abgesichert werden. Und die Prämien für solch eine Versicherung sind sogar als Betriebsausgabe absetzbar.

Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden (Az. 6 K 107/11). Dabei ging es um einen Fall, wo das Finanzamt die Prämienzahlungen für eine entsprechende Versicherung als verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert hatte. Das betroffene Unternehmen klagte dagegen und bekam Recht.

 

GmbH sichert eigenes Risiko ab

Begründung: Die GmbH sichere keine allgemeine Erkrankungsgefahr ab, sondern ein eigenes finanzielles Risiko. Ob Ansprüche und Verpflichtungen zum Betriebsvermögen gehören, beurteile sich nach dem versicherten Risiko. Beinhalte die Versicherung eine betriebsbedingte Gefahr, führe sie zu Betriebsausgaben.

Die betriebsbedingte Gefahr würde realisiert, sofern ein GmbH-Geschäftsführer länger andauernd erkranke. Gegen dieses Urteil ist allerdings Revision eingelegt worden (BFH Az. I R 16/13).

Grundsätzlich gilt:

 

Betriebsunterbrechungs-Versicherung steht für Folgeschäden gerade

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist – salopp gesprochen – die Allzweckwaffe, damit Sie Folgeschäden aus einem betrieblichen Schadensfall abdecken können. Üblicherweise geht es hier vorrangig um Folgen aus Sachschäden wie zum Beispiel aus einem Brand oder einem Einbruch.

Dabei deckt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht nur den durch die Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn ab. Auch bestehende Verpflichtungen wie Leasingraten, Mieten oder Personalkosten werden für Sie von der Versicherung übernommen.

Dabei zahlt die Versicherung so lange, bis die Betriebsunterbrechung behoben wurde, meist aber maximal nur bis zu 12 Monaten.

 

Sonderangebote für kleine Firmen

Betriebsunterbrechungs-Versicherungen können Sie für nahezu jeden betrieblichen Schadensfall abschließen. Für kleine und mittlere Betriebe besteht dabei die Möglichkeit, vereinfachte Policen abzuschließen.

So wird in der so genannten Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf die vorhandenen Sachwerte abgestellt. Deshalb ist diese Versicherung auch immer mit einer Sachversicherung gekoppelt.

 

Versicherungssumme richtig berechnen

Zu achten ist beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung aber nicht nur auf die zu versichernden Risiken und Kosten. Sie müssen natürlich auch abschätzen können, welche finanziellen Folgen denn eine Betriebsunterbrechung tatsächlich hätte, um eine entsprechende Versicherungssumme zu bestimmen.

Hier sollten Sie möglichst genau rechnen. Denn eine zu hohe Versicherungssumme bringt nur höhere Prämien. Im Schadensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nicht fix an Sie ausgezahlt, sondern bestimmt lediglich die Obergrenze der möglichen Auszahlungen. Liegt also die Schadenssumme unter der Versicherungssumme, bekommen Sie trotz höherer Prämien nicht mehr Geld.

Bei einer zu geringen Versicherungssumme wiederum könnten Sie im Schadensfall auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben. Am besten ist es, Sie lassen die Versicherungssumme auf Basis der regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen berechnen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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