So sparen Sie mit einer mittelbaren Schenkung Steuern

Mit Schenkung Steuern sparen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Wenn Sie Geld für einen besonderen Zweck verschenken wollen, sollten Sie über eine steuerliche Optimierung nachdenken. Denn das Schenkungssteuergesetz räumt Ihnen hierbei interessante Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Dazu ein aktueller Fall aus der Praxis: Eine Tante hatte sich entschlossen, für ihren Neffen die Beiträge zu einer Lebensversicherung zu übernehmen. Die Police hatte er im eigenen Namen abgeschlossen – nachdem feststand, dass die Tante finanziell einspringt.

Das Finanzamt wollte hierin eine Geld-Schenkung durch die Tante erkennen, was eine entsprechend hohe Schenkungssteuer ausgelöst hätte. Das urteilende Finanzgericht München (Az. 4 K 690/10) sah das anders.

 

Mittelbare Schenkung, wenn Geldschenkung zweckgebunden ist

Es sah hier eine so genannte mittelbare Schenkung, da offensichtlich nicht das Geld, sondern die Police verschenkt werden sollte. Damit orientiert sich die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer an dem aktuellen Rückkaufswert der Police. Dieser liegt zu Beginn der Einzahlungsphase regelmäßig weit unter der Summe der eingezahlten Beträge.

Das Finanzamt sieht das zwar weiterhin anders und hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. II R 26/13). Doch für Sie zeigt das dennoch einen wichtigen Gestaltungsweg.

Denn eine mittelbare Schenkung sagt aus, dass schon zum Zeitpunkt der Geld-Schenkung die Verwendung dessen zweckgebunden vereinbart wird. Damit wird nicht der geschenkte Geldbetrag ausschlaggebend für die eventuell anfallende Schenkungssteuer, sondern der steuerlich anzusetzende Wert des zu erwerbenden Objektes.

 

Mittelbare Grundstücksschenkung als Standard-Fall

In der Praxis ist dabei der Erwerb eines Grundstücks die am meisten vorkommende Anwendung dieser Gestaltungsmöglichkeit. So wurde schon in den Erbschaftssteuer-Richtlinien 2011 ausgeführt:

„Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein (mittelbare Grundstücksschenkung),…“

 

Bedingungen für eine mittelbare Schenkung

Um dies in Anspruch zu nehmen, muss aber zum Zeitpunkt der Geldschenkung ein bestimmtes Gebäude oder Grundstück benannt worden sein. Außerdem muss das nötige Geld zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits zugesagt worden sein.

Werden diese Bedingungen erfüllt, wird bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der steuerliche Wert der Immobilie angesetzt. Dieser liegt bekanntlich oftmals weit unter den tatsächlichen Verkehrswerten. Damit lassen sich unter Umständen viele Steuern sparen.

 

Achten Sie auf zeitlichen Zusammenhang

Dass das dem Finanzamt nicht unbedingt gefällt, liegt auf der Hand. Deshalb sollten Sie auch Sorge tragen, dass in solch einem Konstrukt immer ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Erwerb besteht. Wobei zu beachten ist:

Auch, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs nur die Zusage der Geldschenkung vorlegen muss, so gilt: Der Beschenkte darf nicht zuerst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten selbst verauslagen und dann erst das geschenkte Geld bekommen. Damit würde der Status als mittelbare Schenkung verloren gehen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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