Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers: Wann geht das?

Wann und wie Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können

Wann und wie Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie sich zu Hause ein Arbeitszimmer oder einen Arbeitsplatz eingerichtet haben, bleibt dessen steuerliche Anerkennung immer noch eine Gratwanderung. Das musste jüngst wieder ein Arbeitnehmer erkennen, der mit einer Klage auf steuerliche Anerkennung vor dem Finanzgericht scheiterte.

Der Fall: Der Kläger war als Angestellter in einer Steuerabteilung beschäftigt. Für sein heimisches Büro beantragte er den Werbungskostenabzug, da er sich auch zu Hause kontinuierlich fortbilden müsse. In der regulären Büroarbeitszeit hätte er dafür nicht die nötige Zeit und Ruhe.

 

Fortbildung gilt als schwaches Argument für ein Arbeitszimmer

Damit konnte er allerdings das angerufene Finanzgericht Düsseldorf nicht überzeugen (Az. 8 K 2213/11 E). Zwar bezweifelte das Gericht nicht, dass eine regelmäßige Fortbildung aufgrund der immer wieder neuen Steuerproblematiken hier geboten und sinnvoll erscheint.

Allerdings, so die Richter, befasse sich der Kläger schon bei der täglichen Arbeit mit aktueller Rechtsprechung und Literatur. Geschehe dies aber bereits am Arbeitsplatz, könne ein Arbeitszimmer nicht zusätzlich anerkannt werden.

Daraus für Sie die Schlussfolgerung: Wenn Sie sich am regulären Arbeitsplatz fortbilden können, werden Sie mit diesem Argument keinen Erfolg bei der steuerlichen Anerkennung Ihres Arbeitszimmers haben.

 

Wie Sie dennoch Steuern sparen können

Doch gibt es einen Ausweg, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Denn wenn Sie in der Rolle des Arbeitgebers Ihren Mitarbeitern die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ermöglichen wollen, gehen Sie so vor: Legen Sie arbeitsvertraglich fest, dass der Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung verpflichtet ist. Verbieten Sie ihm zugleich, für die Fortbildung den Arbeitsplatz im Unternehmen zu nutzen.

Sollten Sie Arbeitnehmer sein, können Sie auch von sich aus Ihren Vorgesetzen darauf ansprechen. Vielleicht lässt er sich darauf ein. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht.

 

Wann Sie ein Arbeitszimmer generell absetzen können

Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern sollten Sie grundsätzlich wissen:

Wenn Sie in Ihrer Firma keinen festen Arbeitsplatz haben, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Dies aber nur bis zu einer Höchstsumme von 1.250 Euro im Jahr, die Sie bei den Werbungskosten ansetzen können. Dabei können Sie sowohl Kosten für die Einrichtung als auch Kosten für Miete, Strom, Heizung etc. ansetzen. Die Miete und Versorgerkosten sind allerdings nur anteilig entsprechend der Grundfläche des Arbeitszimmers absetzbar.

Der steuerliche Höchstbetrag kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Teilen Sie sich Ihr Arbeitszimmer also mit Ihrem Partner, muss die Summe aufgeteilt werden, wenn dieser auch Kosten bei seiner Steuererklärung geltend machen will.

Der Höchstbetrag gilt im Übrigen nicht, wenn Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist. Dann können Sie die anfallenden Kosten unbeschränkt abziehen. Bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben. Eine geringe private Nutzung ist dabei nicht schädlich.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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