Steuern sparen beim Immobilienkauf

Sp sparen Sie bei der Grunderwerbsteuer

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Ab kommenden Jahr müssen Sie in vielen Bundesländern tiefer in die Tasche greifen, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Denn viele Bundesländer planen, die Grunderwerbsteuer ab Januar weiter zu erhöhen.

Spitzenreiter mit einem Steuersatz von 6,5% wird dann Schleswig-Holstein sein. Aber auch Bremen und Berlin planen beispielsweise Anhebungen der Grunderwerbsteuer auf 5,5% beziehungsweise 6%.

Damit bleibt die Grunderwerbsteuer neben eventuell angefallenen Maklerkosten die größte Position bei den Nebenkosten eines Immobilienkaufs. Umso wichtiger ist es für Sie, hier die Möglichkeiten zu kennen, um Steuern zu sparen. Grundsätzlich gilt:

 

So sparen Sie Steuern beim Grundstückskauf

Bei der Grunderwerbsteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Kauf eines unbebauten Grundstücks und einer Bestandsimmobilie (also Haus mit oder ohne Grundstück).

Die größte Möglichkeit, Steuern zu sparen, bietet Ihnen dabei der Kauf eines unbebauten Grundstücks, wo erst später ein Haus darauf errichtet wird. Denn die Grunderwerbsteuer bezieht sich in solch einem Fall nur auf den Grundstückswert.

 

Vorsicht Fallstrick: Grundstückskauf und Hausbau müssen getrennt werden

Aber Vorsicht: Diesen Steuervorteil gefährden Sie, wenn der Kauf des Grundstücks und der Vertrag über einen geplanten Hausbau miteinander verknüpft sind. Dies galt bisher vor allem für einen zeitlichen Zusammenhang. Dann unterstellte das Finanzamt einen einheitlichen Vorgang und berechnete die Grunderwerbsteuer auf Basis der zusammengefassten Werte von Grundstück und Haus.

Die neuste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geht nun aber noch weiter (Az. II R 3/12). Für die Grunderwerbsteuer kommt es allein auf das objektive Zusammenwirken auf der Veräußererseite an. Kann das Amt ein einheitliches Angebot belegen, spricht allein das für den Kauf eines bebauten Grundstücks.

Selbst wenn der Käufer glaubt, es unbebaut zu erwerben, fällt auf das Haus Grunderwerbsteuer an. Um hier also Steuern zu sparen, sollten Sie penibel darauf achten, dass Grundstücksverkäufer und Hausbaufirma absolut nichts miteinander zu tun haben.

 

Vorteile bei Kaufpreis-Nachzahlungen nutzen

Ein besonderer Tipp: Auch, wenn Sie erst später einen Hausbau planen, könnte sich die frühzeitige Anschaffung eines Grundstücks lohnen. Dies gilt besonders, wenn erst auf die spätere Umwidmung in Bauland gesetzt wird.

In solchen Fällen wird meist zwischen Käufer und Verkäufer eine Nachzahlung zum Kaufpreis vereinbart. Wie das Finanzgericht Düsseldorf jetzt urteilte (Az. 7 K 563/13), gilt für die Versteuerung des nachträgliche Kaupreisanteils der zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Steuersatz der Grunderwerbsteuer.

Da – wie ausgeführt – die Steuersätze tendenziell weiter steigen, könnte ein vorzeitigerer Grundstückskauf in manchen Fällen bares Geld sparen.

 

Diese Kosten mindern Ihre Steuerlast beim Kauf von Bestandsimmobilien

Steuern sparen können Sie aber auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie, wenngleich nicht im großen Umfang. Es gibt dabei 3 wesentliche Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu senken:

  1. Mitgekaufte Einrichtungsgegenstände wie Möbel können vom Kaufpreis abgezogen werden.
  2. Wenn Sie einen Miteigentümeranteil erwerben, können Sie die Instandhaltungsrücklage ebenfalls abziehen.
  3. Wenn auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage errichtet ist, durch deren Betrieb Sie zum Stromerzeuger werden, können Sie den darauf entfallenden anteiligen Kaufpreis ebenfalls geltend machen. Allerdings nur, wenn die Anlage auf einer Trägerkonstruktion befestigt ist und nicht eine sonst erforderliche Dacheindeckung ersetzt.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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