Steuersenkungen für mehr Netto vom Brutto? Was Sie wirklich davon haben!

Den wirtschaftlichen Aufschwung und wachsende Einnahmen sieht die Bundesregierung als Grund an ihrem einstigen Vorhaben wieder anzusetzen: Die Steuern senken.

Eine Summe von 7 Milliarden Euro ist angedacht, die die Bundesregierung bereitstellen will, um die Bundesbürger steuerlich zu entlasten. Der Eingangs- und Spitzensteuersatz von jeweils 14 und 42 Prozent sollen bleiben. Allerdings plant die Regierung die Bemessungsgrenze um 1500 Euro im Jahr nach oben zu verschieben. Aber profitieren Sie wirklich davon?

Natürlich hat eine Steuersenkung Vorteile. Sie fördert die Eigenverantwortung der Bürger und lässt sie auch direkt von Lohnerhöhungen profitieren und nicht nur den Staat. Außerdem unterstützt sie die Binnenwirtschaft, weil sie den Konsum ankurbeln kann.

Das Steuersenkungsvorhaben löst die nächste Steuerdebatte aus – handeln Sie rechtzeitig!

Für jeden einzelnen Bürger werden die Steuersenkungen cirka 15 Euro mehr im Monat ausmachen, für den Staat bilden sie einen Fehlbetrag in Milliardenhöhe. Deshalb gibt es viele Gegner der Steuersenkungen. Hinzukommen die  hohe Staatsverschuldung und der noch immer nicht ausgeglichene Haushalt – Umstände, die Steuersenkungen eigentlich unmöglich machen. Auch Risiken von außen, wie etwa die Euro-Rettung oder der Energiewandel, gefährden die optimistische Vorstellung, man könne Lasten durch Steuersenkungen an anderen Stellen einsparen.

Geht diese Rechnung nicht auf, sind es womöglich am Ende Sie – die Besserverdienenden – die zur Kasse gebeten werden! Deshalb sollten Sie jetzt handeln.

25 % Steuern auf sämtliche Einkunftsarten wären ein gewaltiger Befreiungsschlag

 

Mit diesem Vorschlag hat sich Ex-Verfassungsrichters Paul Kirchhof zum wiederholten Male in die Steuerdiskussion eingemischt. Sein Konzept würde das Steuerrecht drastisch vereinfachen. Mit den bisherigen sieben Einkunftsarten und ihren unterschiedlichen Rechtsfolgen wäre dann Schluss. Auch die Gewerbesteuer würde entfallen. Kommunen erhielten einen Zuschlag auf die Einkommensteuer. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer empfiehlt Kirchhof einen einheitlichen Steuersatz von 10 % für alle. Nur für Unternehmenserben soll es die Möglichkeit der Steuerstundung geben.

Da an den Verbrauchssteuern festgehalten werden soll, wäre der Reformvorschlag aufkommensneutral. Hunderte Privilegien entfielen. Spitzenverdiener kämen auf einen durchschnittlichen Steuersatz von 24,84 %. Bei Geringverdienern wären es 8,75 %.

Das wäre das sozialste Steuerrecht, das es je gegeben hat.

Der vom damaligen Kanzler Schröder verunglimpfte „Professor aus Heidelberg“ bleibt damit visionär. Doch sein Vorschlag wird nur mit politischer Rückendeckung der Parteien echte Chancen haben. Indes:  Die Bürokraten im Bundesfinanzministerium dürften sich bald als die heftigsten Kritiker erweisen. Was sie über viele Jahrzehnte hinweg ersonnen haben, werden sie mit Klauen und Zähnen verteidigen. Schließlich sollen die aktuell über 30.000 Paragraphen durch nur noch 146 ersetzt werden. Deshalb ist auch in dieser Debatte, wie auch in 2005 nicht zu erwarten, dass Kirchhofs Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden.

Der Sozialstaat lebt über seinen Verhältnissen und die maroden Staatskassen müssen am Ende Sie ausgleichen! Schützen Sie sich rechtzeitig und profitieren Sie von meinen regelmäßigen Warnhinweisen. Bestellen Sie jetzt das Vermögensschutzpaket 2011. Denn schon heißt es wieder aus verschiedenen politischen Reihen:

Den Spitzensteuersatz anheben und die Reichen zahlen lassen

„Was wir bei unteren und mittleren Einkommen entlasten, muss am oberen Ende zusätzlich eingenommen werden.“, so äußerte sich zum Beispiel der Schleswig-Holsteiner CDU-Spitzenkandidat Christian von Boetticher gegenüber dem Spiegel. Er hält den Abbau der Staatsverschuldung für die wichtigere Priorität und will die Steuerentlastung über die Anhebung des Spitzensteuersatzes lösen.

Die Besserverdienenden sollen also die Entlastung der unteren und mittleren Einkommensschichten schultern. Hört sich für sehr sozial denkende Menschen sicherlich fair an, vergessen sollte man bei dieser Überlegung aber nicht, dass sowie so schon das obere Zehntel der Einkommensbezieher rund 53 Prozent der gesamten Steuereinnahmen zahlen.

Abgesehen davon bedeutet Spitzensteuersatz nicht gleich Spitzensteuersatz. Er lag zwar zum Beispiel in den 70er Jahren deutlich höher – bei bis zu 56 Prozent. Allerdings wurden damalige Steuersätze auch erst fällig, wenn das Einkommen dem circa zehnfachen des Durchschnittseinkommens entsprach. Heute reicht bereits knapp mehr als das Doppelte, um als Spitzenverdiener in Deutschland zu gelten und entsprechende Steuern zu zahlen.

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