Vermieterrecht blockiert: Vorsicht vor dieser Falle

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Vermieter haben es in diesen Tagen nicht immer so leicht, wie sie sich das vielleicht erhofft hatten. Denn die Politik regelt immer mehr Rechte zu Gunsten von Mietern, kürzlich beispielsweise eine Verschärfung der Mietpreisdeckelung. Jetzt hat auch die Justiz wieder zugeschlagen und lässt in diesem Fall Schäden am Gebäude zu.

Stoßlüften: wie häufig

Schimmel in der Wohnung oder im Haus ist geschäftsschädigen. Vermieter, die damit schon zu tun hatten, wissen dies und verlangen von Mietern in der Regel, dass diese Stoßlüften sollen. Nur: wie oft und in welchen Räumen?

Das normale Rechtsverständnis geht wahrscheinlich davon aus, dass ein Vermieter frei darin ist, solche Dinge zu verlangen. Denn die Vermieter sind ja einfach Vertragspartner von Mietern. Sobald Letztgenannten die Vorschrift zu viel wird, könnten Sie den Mietgegenstand ja wieder verlassen.

Nicht so in Deutschland. Da ein Eigentümer verlangte, sein Mieter solle 6-8 Mal am Tag lüften, hat dieser dann den Fall vor Gericht bringen lassen. Das Landgericht Berlins gab dem Mieter recht (Az. 65 S 400/15).

Mieter bekam Recht mit Mangelklage

Überraschend ist wahrscheinlich, dass die Mieter selbst klagten und nicht die eigentlich geschädigten Vermieter. Grund dafür ist, dass die Mieter einen Mangel in der Mietsache erkannten und auf Mietminderung klagten. Erst, als das Amtsgericht schließlich den Mietern Recht gab, da das häufige Lüften unzumutbar sei, ging der Vermieter in die Berufung.

Immerhin konnte der Vermieter sich darüber freuen, dass die Beteiligung am Schaden gemindert wurde – um 40 %. Dennoch: Der Vermieter hatte über den vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen erfahren, dass sich die Schimmelbildung nur über häufiges Stoßlüften vermeiden ließe.

Dass dies nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen geregelt werden kann, zeigt, wie asymmetrisch das Mietrecht in Deutschland ist. Ein Mieterschutzgesetz, das Immobilien als Kapitalanlage zumindest für Investoren unmöglich erscheinen lässt, die nur sehr wenige Objekte vermieten können und damit ein hohes Einzelfallrisiko tragen.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief, den Sie hier kostenfrei herunterladen können, kennt viele solcher und ähnlicher Fälle, bei denen die Vermietung letztlich zum Vermögensschaden führen kann. Deshalb sind vermietete Objekte in Deutschland stets risikobehaftet und weit weniger krisengeeignet, als viele Experten meinen. Selbstgenutzte Immobilien bringen den Krisen- und Vermögensschutz einfach durch die ersparte Miete. Vermieter sollten dafür sorgen, dass Sie fachlich gut beraten werden.

Mit den besten Grüßen Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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