Versicherungen, Steuern, Recht – Das ändert sich 2014 (Teil 2)

Neuerungen 2014 - Dienstreisen und Verkehr

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Im gestrigen Newsletter hatte ich kurz über die Neuerungen für Sie in diesem Jahr im Bereich Versicherungen berichtet. Heute geht es als erstes um das Thema Dienstreisen und Entfernungspauschale.

Ausnahmsweise hat der Gesetzgeber mit einem neuen Reisekostenrecht für viele Betroffene eine tatsächliche Verbesserung herbeigeführt. Kern der neuen Regelung:

 

Steuern sparen mit Festlegung auf „erste Tätigkeitsstätte“

Es muss vom Arbeitgeber für jeden betroffenen Angestellten eine so genannte „erste Tätigkeitsstätte“ bestimmt werden. Dies sollte – um Missverständnisse zu vermeiden – auch arbeitsvertraglich geregelt werden. Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte können Sie wie bisher mit 30 Cents pro Kilometer einfache Strecke als Werbungskosten ansetzen.

Interessant wird es nun aber für diejenigen unter Ihnen, die auch an anderen Betriebsstätten arbeiten – zu denken wäre da an Baustellen oder externe Büros von Kunden. Denn hier gelten nun sämtliche Fahrten als Dienstfahrt und können entsprechend pro tatsächlich gefahrenen Kilometer mit jeweils 30 Cents abgerechnet werden.

Das kann im Einzelfall zu deutlich höheren Werbungskosten und somit geringeren Steuerlasten führen.

 

Bessere Verpflegungspauschalen

Eine Verbesserung gibt es auch in der Berechnung der Verpflegungspauschalen, die bei einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Abwesenheit von der ersten Arbeitsstätte gezahlt werden können. Die bisherige dreistufige Staffelung wird durch nur noch zwei Stufen abgelöst.

Nun gilt für eine Abwesenheit über 8 Stunden ein Pauschal-Satz von 12 €. Das ist eine Verbesserung, da bislang bei einer Abwesenheit zwischen 8 bis 14 Stunden nur 6 € angesetzt werden konnten. Über 24 Stunden bleibt es bei den bisherigen 24 € pro Tag.

Hinzu kommt eine vorteilhafte Vereinfachung bei der Behandlung von An- und Abreisetagen bei mehrtägigen Dienstreisen. Denn hier wird nicht mehr nach den tatsächlichen Reisestunden gefragt, sondern pauschal 12 € angesetzt.

 

Wichtige Neuerungen im Straßenverkehr

Dienstreisen haben letztlich ja auch etwas mit Verkehr und Mobilität zu tun. Deshalb der Blick auf weitere Änderungen in diesen Bereichen. Am grundlegendsten ist sicherlich die Änderung in der Flensburger Verkehrssünder-Datei.

Denn deren Punktesystem wird komplett umgestellt. Zukünftig ist nach 8 Punkten die Fahrerlaubnis weg. Dafür wechselt das System von der bisherigen Punktevergabe zwischen 1 und 7 Punkten je einzelnem Verkehrsdelikt auf 1 bis 3 Punkte je nach Schwere. Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt nicht mehr mit Punkten geahndet, dafür werden die Bußgelder teilweise drastisch erhöht.

Wissen sollten Sie noch, dass ab spätestens 1. Juli mindestens eine Warnweste im Auto vorhanden sein muss. Und auch Autofahrer mit Ziel Schweiz sollten aufpassen. Denn dort gilt seit dem Jahreswechsel eine Lichtpflicht auch bei Tag.

Hier können Sie die beiden anderen Artikel nachlesen:

Teil 1 – Schwerpunkt Versicherungen

Teil 3 – Schwerpunkt Immobilien und Wohnen

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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