Versicherungen, Steuern, Recht – Das ändert sich 2014 (Teil 3)

Was ist neu auf den Immobilienmärkten?

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

In den vergangenen beiden Tagen habe ich Sie über die wichtigsten Veränderungen in diesem Jahr in den Bereichen Versicherungen, Dienstreisen und Verkehr informiert. Zum Abschluss dieser kleinen Artikel-Reihe geht es heute schwerpunktmäßig um Immobilien und Wohnen.

 

Immobilienerwerb wird teurer

Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus oder Grundstück zu kaufen, dürfte es in vielen Fällen teurer werden. Denn in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde zum Jahreswechsel die Grunderwerbssteuer erhöht.

In Schleswig-Holstein beträgt sie nun 6,5%, in Berlin 6% und in den anderen beiden Bundesländern 5%.

 

Häuser bekommen eine Effizienzklasse

Eine für Immobilienkäufer und auch Mieter interessante Neuerung: Ab 1. Mai müssen neu ausgestellte Energieausweise der betreffenden Immobilien eine Effizienzklasse ausweisen. Das dürften Sie schon von Haushaltsgeräten kennen.

So sollen auch Häuser in Effizienzklassen von A+ bis H eingestuft werden. Das Besondere: Die Effizienzklasse muss dann bereits in der Verkaufsanzeige genannt werden oder der Energieausweis bei der Besichtigung vorgelegt werden.

 

Die Mietpreisbremse kommt

Wenn Sie Vermieter sind, dürfte folgender Plan eher missfallen. Denn die neue Regierung hat sich darauf geeinigt, dass eine so genannte Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Sie will die Bundesländer ermächtigen, für besonders angespannte regionale Wohnungsmärkte die Vermietungspreise für 5 Jahre deckeln zu können.

Geplant ist, dass bei einer Wiedervermietung die neue Miete maximal um 10% über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Nur Erstvermietungen bei Neubauten oder nach umfangreichen Sanierungen sollen davon befreit bleiben.

 

Vermieter sollen Makler zahlen

Und noch eine geplante Belastung für Vermieter: Wenn Sie bei der Suche nach Mietern künftig einen Makler hinzuziehen wollen, sollen Sie diesen nach Vorstellung der Politiker auch selbst bezahlen. Bisher war es üblich, dass der Mieter die Maklerprovision übernimmt.

Allerdings steht noch nicht fest, wann dieser Wechsel in den Zahlungsverpflichtungen eingeführt werden soll. Anzunehmen ist auch, dass dies noch juristisch zu überprüfen ist, da es sich hier grundsätzlich um einen Eingriff in die Vertragsfreiheit handeln dürfte.

 

Weitere Änderungen in Kürze

Und noch im Kurz-Durchlauf einige Änderungen aus anderen Bereichen des täglichen Lebens.

–       Ab 1. Februar gilt endgültig bei Kontoüberweisungen nur noch die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN.

–       Ab 13. Juni gilt EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Online-Handel. Allerdings müssen Sie aktiv den Widerruf aussprechen – also per Brief, Fax oder eMail.

–       Versandhändler können künftig den Kunden mit den Kosten für Warenrücksendungen belasten. Allerdings dürfte das angesichts des starken Wettbewerbs eher eine theoretische Neuerung sein und nur von wenigen Händlern genutzt werden.

Hier können Sie die ersten beiden Artikel nachlesen:

Teil 1 – Schwerpunkt Versicherungen

Teil 2 – Schwerpunkt Dienstreisen und Verkehr

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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