Kauf einer Eigentumswohnung: Worauf Sie dabei achten müssen

© PANORAMO.de / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

Wohneigentum kann die Altersvorsorge absichern und Kosten sparen. So hören Sie es immer wieder in allen Ratgebern, was ja grundsätzlich auch nicht falsch ist. Was dabei aber gern vergessen wird: Nur die wenigstens denken wirklich ans Alter, wenn sie sich ein Haus anschaffen. Das kann man schon daran erkennen, das viele Häuser von vornherein nicht altersgerecht strukturiert werden. Ganz zu schweigen von älteren Bestandsimmobilien, die für Senioren später zur reinen Qual werden können.

So stellt sich sicher mancher später die Frage, ob er nicht das eigene Haus gegen eine überschaubare Eigentumswohnung tauschen sollte. Die Grundidee dahinter ist sicher interessant, da Sie weiterhin Herr in Ihren eigenen vier Wänden sind, gleichzeitig aber über üblicherweise beauftragte Verwaltungsfirmen einen Großteil anfallender Arbeiten wie Reparaturen, Wartung etc. abgenommen bekommen.

 

Eigentumswohnungen bieten viele Fallstricke

Dennoch: Gerade der Kauf einer Eigentumswohnung hat besonders viele Fallstricke, die den Kauf im Nachhinein zum Fehler und teuer werden lassen können. Das ist schon in der grundsätzlichen Ausgestaltung solch eines Eigentums angelegt. Denn Sie sind zwar alleiniger Wohnungseigentümer, erwerben aber Miteigentum an der gesamten Anlage.

Sie müssen also zusätzliche Nebenkosten tragen, etwa für Instandhaltungsrücklagen oder die Hausverwaltung. Darüber hinaus können außergewöhnliche Reparaturkosten für das Gemeinschaftseigentum anfallen. Solche finanziellen Sonderbelastungen sind schon vor dem Erwerb einer Wohnung einzukalkulieren.

Außerdem muss bedacht werden: Gemeinschaftseigentum darf nur verändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Zum Gemeinschaftseigentum gehörten dabei neben Dach, Fassade und Treppenhaus eben auch tragende Wände, Außenseiten von Fenstern und Balkonen, Außenseiten von Wohnungstüren und vor allem ein möglicher Garten und Autoabstellplätze.

 

Eigentum ist nicht gleich Eigentum

Wobei bei letzteren auch so genannte Sondernutzungsrechten wirken können. Was bedeutet, dass ein Teil des Gartens Ihrer direkten Nutzung entzogen ist, weil ein anderer Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat. Sie sehen: Eigentum heißt hier nicht unbedingt unumschränkte Nutzung oder eigenständige Möglichkeit zur Veränderung.

Sollten Sie sich dennoch damit anfreunden können, bleibt auch die Frage zu klären, ob Sie lieber einen Neubau wählen sollten oder eine Bestandsimmobilie. Bei einem Neubau kaufen Sie zwar sozusagen die Katze im Sack, haben aber vorerst ein geringeres Reparatur- oder Sanierungsrisiko. Außerdem können Sie in der Bauphase möglicherweise Einfluss auf die Ausgestaltung Ihrer Wohnung nehmen.

 

Lassen Sie sich immer alle Dokumente vor dem Kauf vorlegen

Bei Bestandsimmobilien müssen Sie es zwar nehmen wie es kommt, haben aber die Möglichkeit vorheriger Besichtigungen. Dem steht allerdings ein höheres Sanierungsrisiko gegenüber. Dagegen sollten Sie sich auf jeden Fall dadurch absichern, dass Sie einen eigenen Bau-Fachmann mit zur Besichtigung nehmen.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihnen vor dem Kauf alle aussagekräftigen Papiere vorgelegt werden. Bei Neubauten gehören dazu sämtliche Bauunterlagen, bei Bestandsimmobilien auch die Eigentumsverträge und auch frühere Dokumentationen über Betriebskosten, Eigentümerversammlungen etc., damit Sie einen Überblick über die Historie des Gebäudes und seiner Kosten bekommen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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