Wann kann eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll sein?
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
sicher haben Sie Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass Sie durch Krankheit in Ihrer Erwerbskraft eingeschränkt sind. Das gilt besonders dann, wenn Sie selbstständig tätig sind. Denn dann können Umsatzausfälle aus Krankheitsgründen schnell auch zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz werden.
Aus Gesprächen mit meinen Lesern weiß ich, dass viele von Ihnen zu den inzwischen als Standard geltenden Berufsunfähigkeit- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen greifen. Während bei ersterer der Schadensfall eintritt, wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit arbeiten können, deckt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung den darüber hinaus gehenden Fall ab, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Beide zahlen dann monatliche Renten aus.
Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung von schweren Erkrankungen
Allerdings gibt es auch Fälle, wo durch schwere Erkrankungen kurzfristig ein höherer Finanzbedarf entsteht. Dies könnte der Fall sein, um eine Umsatzeinbuße abzufangen oder die Familie abzusichern. Dafür wurde die so genannte Dread-Disease-Versicherung erfunden, frei übersetzt als Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Der Versicherungsvertrag definiert dabei eine meist sehr konkrete Aufzählung von Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Treten solche Erkrankungen auf, zahlt die Versicherung keine monatliche Rente aus, sondern einen vereinbarten, meist hohen, einmaligen Geld-Betrag.
Doch Sie sollten die Absicherungs-Wirkung einer Dread-Disease-Police nicht überschätzen. Denn es gibt hier im Leistungskatalog deutliche Einschränkungen im Vergleich zur Berufsunfähigkeits-Versicherung. So zahlt die Dread-Disease-Versicherung zwar auch dann, wenn der Betroffene seine Tätigkeit noch weiter ausüben kann.
Doch bei orthopädischen oder psychischen Leiden zahlt sie üblicherweise nicht. Und gerade diese Leiden (Stichwort Burn-out) sind bei den Ursachen für Arbeitsunfähigkeit auf dem statistischen Vormarsch.
So wird eine Dread-Disease-Versicherung steuerlich behandelt
Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzen, wenn die entsprechenden Höchstbeträge nicht ausgeschöpft sind. Auszahlungen aus der Police sind dann für Privatpersonen steuerfrei.
Vorsicht aber, wenn eine Dread-Disease-Versicherung für den Todesfall einen hohen Geldbetrag vorsieht. Fällt dieses Geld nämlich in den Nachlass, könnte es für Ihren Ehepartner Erbschaftsteuer auslösen. Das lässt sich vermeiden, wenn Ihr Ehepartner den Vertrag auf Sie abschließt und die Prämien zahlt.
Einsatz von Dread-Disease-Policen auf betrieblicher Ebene
Sollten Sie eine Dread-Disease-Versicherung auf betrieblicher Ebene einsetzen wollen, gelten andere Maßstäbe. Ein möglicher Fall aus der Praxis: Sie sind als GmbH-Geschäftsführer tätig und für das operative Geschäft der GmbH sehr wichtig, so dass bei Ihrem Ausfall finanzielle Einbußen drohen.
Dann kann die GmbH für Sie eine Dread-Disease-Police abschließen, um dieses Ausfallrisiko abzusichern. Diese wird als so genannte „Keyman-Police“ (Schlüsselkraft-Versicherung) bezeichnet. Im Versicherungsfall steht die Versicherungssumme dann der Gesellschaft zu. Die Einnahmen müssen zwar versteuert werden, dafür sind die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben absetzbar.
Vergleichen Sie unbedingt die Leistungskataloge
Im Fazit: Für eine optimale Absicherung ist eine Kombination von Berufsunfähigkeit- bzw. Erwerbsunfähigkeit-Versicherung und Dread-Disease-Police sinnvoll. Schauen Sie bei der Auswahl einer entsprechenden Police aber auf jeden Fall in den Krankheitskatalog.
Das ist besonders dann wichtig, wenn in Ihrer Familie bestimmte Erkrankungen häufiger vorkommen. Da die Leistungskataloge von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind, kommen Sie um einen direkten Vergleich nicht herum, um bestmöglich abgesichert zu werden.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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