Warum eine Vorsorgevollmacht dringend anzuraten ist

© Yuri Arcurs / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen? Das kann leider schnell passieren. Ein Unfall oder ein Schlaganfall können unerwartet eintreten und Sie und Ihre Angehörigen nicht nur in physische und psychische Schwierigkeiten bringen, sondern auch in rechtliche.

Denn wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu erklären, muss es ein anderer für Sie tun. Doch ist einerseits die Einsetzung eines Betreuers ein Verwaltungsakt, der auch seine Zeit braucht. Andererseits sind wichtige persönliche Fragen wie auch z.B. der gesamte Komplex zu medizinischen Behandlungen bis hin zur Entscheidung, ob lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollen, auch bei einer amtsgerichtlichen Betreuung in der Regel ungeklärt.

 

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie weiterhin die Regeln

Der absolut beste Weg, dass Sie Ihre eigenen Vorstellungen auch dann umgesetzt wissen können, wenn Sie selbst nicht mehr Herr des Geschehens sind, ist eine so genannte Vorsorgevollmacht. Denn mit ihr können Sie nicht nur eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit der Regelung aller möglichen Vermögens-, Rechts- und Versicherungsfragen bevollmächtigen. Sie können gleichzeitig auch Regelungen für medizinische Behandlungen aufstellen bis hin eben auch zur Frage, ob und wie Sie behandelt werden möchten, wenn keine Chance mehr auf Heilung besteht.

Dabei gilt: Grundsätzlich können Sie eine Vollmacht in jeder Ihnen angenehmen Form erteilen, letztlich sogar mündlich. Um hier aber von vornherein Probleme zu vermeiden, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht immer notariell beurkunden lassen.

 

Notarielle Beurkundung kann Zweifel ausräumen

Ein Grund dafür: Bei der notariellen Beurkundung wird zugleich die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers festgestellt. Damit hat die Beurkundung eine Indizwirkung, auch wenn Notaren natürlich psychiatrische Fachkenntnisse fehlen. Wobei auch darüber nachgedacht werden sollte, bei umstrittener Geschäftsfähigkeit kurz vor dem Beurkundungstermin ein Facharzt aufzusuchen. Um Zweifel auszuräumen, sollte das Attest später der Vollmachtsurkunde beigefügt werden.

Ist die Vollmacht unterzeichnet, verbleibt das Original der Urkunde beim Notar. Die Vollmacht selbst sollte aber unbedingt zusätzlich registriert werden. Eine Aufnahme ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer verschafft allen Beteiligten Sicherheit. Denn tritt der Betreuungsfall ein, fragt das Amtsgericht dort nach und informiert bei Bedarf den Bevollmächtigten.

 

Banken müssen generell notariell bestätigte Vollmachten anerkennen

Ein Vorteil einer Vorsorgevollmacht besteht auch darin, dass Banken notariell beurkundete Vollmachten anzuerkennen haben. Aus der Praxis ist immer wieder zu hören, dass die Banken auf die Verwendung von bankeigenen Formularen dringen. Grundsätzlich ist das aber nicht nötig. Vorsichtshalber sollten Sie dennoch mit Ihrem Kreditinstitut entsprechend darüber reden.

 

Regeln Sie selbst, wann die Vollmacht erlischt

Wenn eine Vollmacht vorliegt, kann es unter Umständen strittig sein, ob diese mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt oder nicht. Um Missverständnisse oder Streit vorzubeugen, sollte die Urkunde eine eindeutige Regelung dazu enthalten, was im Todesfall konkret gelten soll. Ist der Bevollmächtigte nach wie vor handlungsfähig, kann er beispielsweise nachlasssichernd tätig werden. Er nimmt dann für die Erben anstehende Aufgaben wahr.

Tipp: Um die Kosten einer notariellen Beurkundung gering zu halten, nutzen viele Notare eigene Standardentwürfe für Vorsorgevollmachten. In den meisten Fällen reichen diese Entwürfe auch aus. Sie sollten sich aber dennoch die Schriftstücke genau durchlesen und überlegen, ob diese zu Ihrer individuellen Situation auch wirklich passen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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