Warum Sie Ihren Steuerbescheid kontrollieren sollten

Unbedingt Steuerbescheid kontrollieren

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“Wirtschaft-vertraulich”

Viele von Ihnen dürften in den letzten Wochen Ihre Steuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2012 erhalten haben. Doch damit ist die Arbeit für das zurückliegende Steuerjahr noch längst nicht getan. Denn als Steuerpflichtiger stehen Sie nun auch in der Pflicht, die Bescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Dabei geht es nicht nur darum, ob das Finanzamt alle Ihre Angaben berücksichtigt hat. Ihre eigene Überprüfung bezieht sich auch auf mögliche Fehler, die schon von Ihrer Seite bei der Abgabe der Steuererklärung gemacht wurden.

Ein Beispiel, das bis vor den Bundesfinanzhof gelangte:

 

Fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung

Ein Arztehepaar hatte den Gewinn aus seiner gemeinsamen Praxis zutreffend deklariert. Dies geschah mit Hilfe eines Steuerberaters. Dieser hatte die Zahlen für den Ehemann auch korrekt in der privaten Einkommensteuererklärung eingetragen. Bei der Ehefrau  passierte jedoch ein Versehen: Ihr Gewinnanteil wurde nur zur Hälfte angesetzt.

Dies wurde bei der Abgabe der Steuererklärung nicht bemerkt. Der daraufhin vom Finanzamt ergangene Steuerbescheid bezog sich entsprechend auf diesen zu niedrigen Betrag. Das Finanzamt bemerkte diesen Fehler erst Jahre später.

 

Festsetzungsfrist: Was ist das?

Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen. Unter der Festsetzungsfrist versteht die Abgabenordnung diejenige Frist, in der eine Steuer festgesetzt oder eine erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben oder verändert werden kann.

Hierzulande beträgt die Festsetzungsfrist für Zölle und Verbrauchsteuern ein Jahr, für alle übrigen Steuern vier Jahre. Die Frist verlängert sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre.

 

Nachträgliche Änderung des Steuerbescheides

Im vorliegenden Fall waren die üblichen vier Jahre bereits abgelaufen, dennoch änderte das Finanzamt den Bescheid. Denn es warf dem Ehepaar wegen der fehlerhaften Gewinnangaben eine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Das bedeutete entsprechend eine Festsetzungsfrist von fünf Jahren, die noch nicht ausgeschöpft war.

Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt Recht (Az. VIII R 32/11). Nach Auffassung der Finanzrichter hätte das Ehepaar den Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung, spätestens aber beim Erhalt des Bescheides erkennen müssen. Jeder Steuerpflichtige sei laut Abgabenordnung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

 

Ihre Pflicht als Steuerbürger

Dabei muss er laut BFH die nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt walten lassen. Auch als Laie ohne steuerliche Vorbildung sind Sie deshalb in der Pflicht, alle relevanten Angaben sowohl in der Steuererklärung als auch im späteren Bescheid zu prüfen.

Selbst, wenn Sie einen Steuerberater einschalten, müssen Sie diesen „nach bestem Wissen und Gewissen“ kontrollieren. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie nicht nur eine spätere Änderung des Bescheides, sondern auch ein Bußgeld bis zu 50.000 €.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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