Was der Fiskus in diesem Jahr bei Steuererklärungen besonders prüft

Was die Finanzämter in diesem Jahr bei Steuererklärungen besonders prüfen wollen

Was die Finanzämter in diesem Jahr bei Steuererklärungen besonders prüfen wollen

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

vielleicht gehören Sie auch zum Gros der Steuerzahler, die ihre Steuererklärung in den ersten Monaten des neuen Jahres abgeben oder bereits abgegeben haben. Auch wenn das noch auf Ihrer Agenda steht, so dürften Sie die jüngsten Meldungen aus den Finanzämtern interessieren.

Denn dabei geht es um die Bekanntgabe von Schwerpunkten, nach denen die Finanzämter in diesem Jahr Steuererklärungen von Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen durchforsten und prüfen. Ganz offiziell geht es dabei erst einmal nur um Nordrhein-Westfalen.

Denn die dortige Oberfinanzdirektion hat kürzlich die Prüffelder bekanntgegeben, die schwerpunktmäßig untersucht werden sollen. Dabei gelten die veröffentlichten Prüffelder vorerst nur für die Finanzämter in NRW. Doch kann daraus abgeleitet werden, wo auch andere Finanzämter in anderen Bundesländern ihre Schwerpunkte legen.

 

Was rückt konkret in den Fokus des Fiskus?

Die Oberfinanzdirektion NRW will in diesem Jahr besonders intensiv das Thema Vermietung und Verpachtung im Erstjahr unter die Lupe nehmen. Hier könnte es insbesondere um das Thema Anschaffungskosten und Gewinnerzielungsabsicht gehen.

Ein weiterer Schwerpunkt soll auf den Themenkomplex doppelte Haushaltsführung gelegt werden. Grund: Eine Gesetzesänderung macht es erstmals erforderlich, sich an den Kosten des ersten Haushalts zu beteiligen. Im Zweifel wird das durch entsprechende Belege nachzuweisen sein.

Dabei dürften vor allem Ledige und unverheiratete Pare unter die Lupe genommen werden. Wir hatten diesbezüglich hier im Newsletter schon mehrmals darüber informiert, dass diesen beiden Gruppen zwar auch die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung möglich ist.

Doch die Anforderungen, wie eben finanzielle Lasten am Heimatort und regelmäßige Heimfahrten, sind sehr hoch gesteckt. Hier sollten Sie im Zweifelsfall eine umfangreiche Dokumentation vorhalten.

 

Aufpassen, wenn Sie häusliche Arbeitszimmer geltend machen

Ebenfalls besonders kontrolliert werden soll, wer zum ersten Mal ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will. Auch das einer der Dauerbrenner, die das Finanzamt immer wieder nachprüft. Zur kurzen Erinnerung: Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur bei 2 Varianten geltend machen.

Variante 1: Wenn Ihnen in Ihrem Unternehmen kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr an Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer ansetzen. Variante 2: Das häusliche Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen oder selbstständigen Arbeit dar. Dann können Sie ohne Einhaltung irgendwelcher Höchstgrenzen alle anfallenden Kosten absetzen.

 

Seien Sie vorbereitet

Natürlich muss realistischerweise eingeschätzt werden, dass gerade Arbeitnehmer oder Selbständige mit eher einfachen steuerlichen Fragestellungen weniger Gefahr laufen, genauer überprüft zu werden.

Sollten Sie aber eben von den genannten Schwerpunkten betroffen sein, kann eine entsprechende Vorbereitung für den Fall der Fälle nicht schaden. Was konkret bedeutet: Konsultieren Sie vor Abgabe der Steuererklärung am besten einen Steuerberater und sammeln Sie Belege, Belege, Belege.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort