So umgehen Sie Vorfälligkeitsentschädigungen

Wann Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen sind

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Wenn Sie eine bereits ältere Finanzierung – beispielsweise für eine selbstgenutzte Immobilie – laufen haben, dürfte Ihnen das aktuelle Zinsumfeld sicherlich ein Dorn im Auge sein. Denn natürlich würden Sie in vielen Fällen bei einer Umfinanzierung deutlich geringere Zinsen zahlen können.

Vielleicht haben Sie sich deshalb auch schon überlegt, ob eine Kündigung des Altvertrages sinnvoll und möglich ist, um sich bei einem neuen Kreditvertrag niedrigere Zinsen zu sichern.

 

Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch angesetzt

Allerdings haben die Banken in solchen Fällen durch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung hohe Hürden aufgebaut. Mit dieser Entschädigung lassen sich die Kreditinstitute entgangene Zinsen vergüten. Das kann je nach Laufzeit und Zinshöhe mehrere Tausend Euro bedeuten. Hinzu kommt, dass sich viele Banken hierbei offenbar zum eigenen Nutzen verrechnen.

So hatte die Verbraucherzentrale Bremen in den Jahren 2009 bis 2013 die Höhe geforderter Entschädigungen überprüft. Ihr Ergebnis: In 40% der Fälle waren die Vorfälligkeitsentschädigungen um 10% überhöht, bei jeder achten Abrechnung um mehr als 30%.

 

Banken setzen auf Klage-Unwillen der Kreditnehmer

Sie selbst können im Bedarfsfall eine von Ihnen geforderte Vorfälligkeitsentschädigung durch die Verbraucherzentralen nachrechnen lassen. Das kostet in der Regel 70 € Gebühr. Allerdings sind solche Nachrechnungen nicht gerichtsfest.

Die Banken setzen eher darauf, dass die meisten Kreditnehmer wegen ein paar Hundert Euro nicht klagen. Vielmehr wird erwartet, dass der Kreditnehmer in den sauren Apfel beißt, nur um aussteigen zu können.

 

Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Aber es gibt auch eine Hintertür, durch die Sie möglicherweise ohne Entschädigungszahlung aus dem Kreditvertrag kommen. Denn bei vielen älteren Baudarlehen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Bis vor etwa fünf Jahren haben zahlreiche Banken und Sparkassen standardisierte Klauseln zugrunde gelegt. Doch die meisten dieser Klauseln erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Ist das auch bei Ihnen der Fall, können Sie vorzeitig aussteigen, ohne die Bank entschädigen zu müssen.

 

Das kann Ihnen eine Umfinanzierung bringen 

Ist die Belehrung unwirksam, können Sie sich aus Verträgen mit 5% Zinsen oder sogar mehr verabschieden. Zahlen Sie beispielsweise 5,25% Zinsen auf ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro, sind das 521 Euro im Monat. Würden Sie dagegen einen neuen Vertrag zu aktuellen Konditionen wie beispielsweise 2,9% abschließen, sinken Ihre Raten auf 325 Euro.

Wenn Sie die bisherigen Kreditraten ohne Probleme zahlen konnten, haben Sie sogar noch einen weiteren Trumpf. Denn dann sollten Sie die bisherige Ratenhöhe bei einem Neu-Vertrag beibehalten und die Zinsersparnis für eine höhere Schuldentilgung nutzen.

 

Worauf Sie in Verträgen achten müssen

In den meisten Fällen sollten Sie in Ihrer alten Widerrufsbelehrung auf Formulierungen wie die folgenden achten: „Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“ Dann haben Sie Glück.

Denn diese Klausel ist unwirksam und Sie können den Vertrag ohne weiteres kündigen. Denn sie entspricht laut Bundesgerichtshof nicht der gesetzlichen Regelung (Az. XI ZR 349/10).

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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