Was Sie wissen sollten, wenn Sie jetzt in Gold investieren wollen
Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter
“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
seit dem Sommer tut sich etwas beim Gold. Der Preis konnte sich binnen zweieinhalb Monaten um rund 15% verbessern. Eventuell gehören Sie deshalb auch zu den Anlegern, die überlegen, wieder in das gelbe Edelmetall zu investieren. Solch ein Vorhaben bleibt aber problematisch.
Haben Sie gewusst, dass nur 4% der deutschen Haushalte in Gold investieren? Was natürlich die Frage aufwirft, warum so wenige. Gold ist für viele Investoren sicher eine sinnvolle Beimischung zum Depot. Doch dabei ist zu bedenken:
Wie sich der Kurs entwickelt, hängt letztlich vom Verhalten weniger großer institutioneller Investoren ab. Insbesondere China gilt weiterhin zwar als großer Käufer, doch kann dieses Interesse jederzeit erlöschen. Deshalb ist zumindest jede kurzfristig orientierte Spekulation über den künftigen Goldkurs zwecklos.
Gold empfiehlt sich weiterhin vor allem als Krisen-Rücklage
Als Grundsatz empfehlen wir dabei schon lange: Wenn Sie auf Gold setzen wollen, kaufen oder halten Sie physische Bestände wie Münzen oder Barren. Dies besonders unter dem Aspekt, wenn Sie Gold wirklich als Krisenwährung ansehen und durch entsprechende Investments einen Teil Ihres Vermögens konservieren wollen.
Dabei sollten Sie dann aber auch darauf achten, möglichst kleinteilige Produkte – das gilt besonders bei den Barrengrößen – zu kaufen. Denn nur so würden Sie im Krisenfall auch wirklich handlungsfähig bleiben.
Doch auch selbst, wenn Sie Gold mehr als Spekulationsobjekt ansehen, sollten Sie darauf achten, dass entsprechende Investments mit physischem Gold unterlegt sind. Gold-Zertifikate, die rein auf „Papierwerten“ basieren, sollten Sie entsprechend meiden.
Steuerfrage zu Xetra-Gold: Abgeltungssteuer oder doch sogar steuerfrei
Der Klassiker für tatsächlich goldbasierte Anlagezertifikate ist Xetra-Gold. Bei diesem Goldpreiszertifikat besteht ein Lieferanspruch auf Gold, wie sogar der Bundesfinanzhof entschieden hat. Allerdings, um den Bogen vom Investment zur Vermögens-Besteuerung zu schlagen, ist noch offen, wie die Finanzverwaltung mit diesem Urteil des BFH zu Xetra-Gold umgehen wird.
Denn: Sie als Investor könnten sich das Gold binnen einiger Tage tatsächlich aushändigen lassen. Etwaige Kursgewinne unterliegen daher nicht, wie vom Fiskus bislang verlangt, der Abgeltungsteuer. Vielmehr müsste die Steuerschuld nach Ihrer persönlichen Einkommensteuerlage berechnet werden. Folge:
Wer nach einem Jahr Haltedauer verkauft, kann die Gewinne theoretisch steuerfrei vereinnahmen. Sollten bei Ihnen laufende Verfahren oder Widersprüche anhängig sein, berufen Sie sich auf das Urteil: Das Aktenzeichen: VIII R 4/15 bzw. VIII R 35/14. Möglicherweise lässt sich der Fiskus darauf ein. Wenn nicht, müssen Sie schlimmstenfalls aber selbst gegen das Finanzamt vorgehen.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs
Kommentare sind nicht erlaubt.