Was tun, wenn Ihr Bausparvertrag gekündigt wird?

Bausparer werden aus ihren Alt-Verträgen gedrängt

Bausparer werden aus ihren Alt-Verträgen gedrängt

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

sind Sie Bausparer, müssen Sie in diesen Wochen mit etwas rechnen, was wohl kaum jemand erwartet hat: Viele Bausparkassen schicken ihre treusten Kunden sprichwörtlich in die Wüste. Konkret: Wenn Sie bei einer Bausparkasse noch einen hochverzinsten Altvertrag besitzen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen.

Sicher haben Sie es auch schon mindestens aus den Medien erfahren: Dieser Tage schickt eine Bausparkasse nach der anderen jahrelangen, treuen Kunden die Kündigung ins Haus. Die Begründung für dieses Handeln: Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank mache die Beendigung erforderlich. Und weiter wird argumentiert: Die Funktionsfähigkeit des Bausparens sowie der Schutz des Sparerkollektivs müssten gewahrt bleiben.

Sicherlich sind das nicht gänzlich falsche Beurteilungen der Gesamtlage, doch die Schlussfolgerung ist grenzwertig. Zur Erinnerung:

 

Bausparer: Erst umworben, nun fallen gelassen

Als die Hypothekenzinsen vor einigen Jahren noch hoch waren, haben die Bausparkassen gute Geschäfte gemacht. Denn weil die normalen Geschäfts-Banken für Baukredite damals 6 bis 9% Zinsen verlangten, kehrten viele Kunden ihnen den Rücken und gingen lieber zu Bausparkassen. Denn dort durften sich Bausparer dagegen über 3,5 bis 5% Bauzinsen freuen.

Und die Bausparkassen selbst konnten gar nicht genug einsammeln. Diejenigen Sparer, die später auf das Darlehen verzichteten, wurden dafür sogar mit Extra-Prämien belohnt. Hauptsache, man bekam genügend Kundengelder herein, die man zu höheren Zinsen an Bauwillige ausleihen konnte.

Doch dieses Geschäftsmodell funktioniert mit der Niedrigzinspolitik der Notenbanken nicht mehr. Nun liegen auch die Bauzinsen weit unten – z. B. nur bei rund 1,5% für 10 Jahre Zinsfestbindung. Wenn die Bausparkassen dann viele höher verzinsliche Bausparguthaben haben, bekommen sie ein Rentabilitäts-Problem.

 

Bausparkassen wollen hochverzinste Alt-Verträge loswerden

Entsprechend geht es derzeit meist um Verträge, die seit mehr als zehn Jahren ungenutzt, jedoch zuteilungsreif sind. Kreditverträge seien nämlich nach zehn Jahren und sechs Monaten kündbar, so das Argument der Kassen. Ob diese Begründung tatsächlich stichhaltig ist, wird unter Juristen jedoch heftig diskutiert. Viele sehen mit der Kündigungswelle von Altverträgen die Bausparkassen in einer juristischen Grauzone.

Mein Rat dazu an Sie: Wird Ihnen ein Altvertrag gekündigt, sollten Sie schon aus Prinzip Widerspruch dagegen einlegen. Allerdings dürfte es sich am Ende jedoch meist nicht lohnen, mit einer Klage gerichtlich gegen die Bausparkasse vorzugehen. Hinzu kommt: Da die Streitwerte eher niedrig sind, wird sich wohl kaum ein Rechtsanwalt ernsthaft damit befassen.

Letztlich sollte es mehr Aufgabe der Verbraucherschützer sein, diese Sache mit den Bausparkassen auszufechten. Bislang wurden allerdings noch keine Musterprozesse geführt.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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