Welche Informationspflichten ein Steuerberater einhalten muss

Welche Informationspflichten hat ein Steuerberater?

Welche Informationspflichten hat ein Steuerberater?

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

 

Liebe Leser,

das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Kein Wunder, dass immer mehr Steuerpflichtige die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Wenn Sie dies auch tun, haben Sie sich vielleicht schon mal gefragt, wie selbst solch ein Experte den Überblick über all die laufend neuen Abgabenverordnungen, Anwendungsschreiben und Urteile in Sachen Steuern behalten kann.

Ich habe dazu auch mal meinen eigenen Steuerberater befragt, der mir ein sehr realistisches Bild der Situation geschildert hat. Denn natürlich hat sich rund um das Steuerrecht eine ganze Branche an Informationsdienstleistern entwickelt.

Doch selbst diese Angebote sind einerseits in der Informationsqualität sehr breit gefächert, andererseits so umfangreich, dass sich jeder Steuerberater nur eine kleine Auswahl an Medien zusammenstellen kann, die er neben der täglichen Beschäftigung auch durcharbeiten kann. Indes:

 

Steuerberater hat klare Informationspflichten Ihnen gegenüber

Zum einen gibt es inzwischen auch gerichtlich festgestellte Mindestanforderungen an die Steuerberater, welche Quellen z. B. für Urteile er kennen sollte. Zum anderen wird dann genau hingeschaut, ob Fehler bei der Steuerberatung dem Steuerberater selbst angekreidet werden können oder ob Sie als Steuerpflichtiger auf den möglicherweise negativen Folgen sitzen bleiben.

Dazu hat kürzlich auch der Bundesgerichtshof Stellung bezogen. Dabei ging es um einen Fall, in dem ein Steuerberater nicht mitbekommen hatte, dass eine Änderung in der Rechtsprechung zu einem Steuerthema anstand. Er hatte deshalb auf Anraten des Finanzamts einen vom Mandanten gewünschten Einspruch gegen einen Bescheid zurückgenommen. Der Steuerpflichtige klagte darauf auf die Zahlung von Schadenersatz, was vom BGH auch so entscheiden wurde.

Die Richter machten dabei in ihrer Urteilsbegründung klar: Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, hat dieser Ihnen gegenüber Informationspflichten zu erfüllen. Sie sind also im Rahmen des Mandats umfassend zu beraten und der Berater hat Sie vor Schaden zu bewahren.

 

Welche Urteile der Steuerberater auf jeden Fall kennen muss

Deshalb muss er sich laufend über den Stand der Rechtsprechung und die Änderungen des Steuerrechts informieren. Wobei die Bundesrichter realistisch einschätzen, dass dem Steuerberater angesichts der Vielzahl finanzgerichtlicher Entscheidungen zwar nicht alle Entscheidungen geläufig sein müssen. Sehr wohl muss er laut BGH aber Urteile kennen, die mindestens in der Bundessteuerberaterkammer-Zeitschrift standen.

Im Urteilsfall wurde aber aus einem anderen Umstand heraus auf Schadenersatz entschieden. Denn hier war entscheidend, dass der Berater den Steuerpflichtigen nicht vor der Rücknahme des Widerspruchs über diesen geplanten Schritt informiert hatte. Zwar darf ein Steuerberater nach § 665 BGB ausnahmsweise von Weisungen eines Mandanten abweichen. Dann jedoch ist der Auftraggeber zuvor davon zu unterrichten und seine Entscheidung abzuwarten. Da der Berater den Mandanten nicht gefragt hatte, muss er ihm Schadenersatz zahlen (Az. IX ZR 199/13).

Fazit: Das neue Urteil zeigt einerseits Steuerberatern auf, welche Informationsquellen sie zumindest nutzen müssen. Andererseits klärt es für Sie als Steuerpflichtigen nochmals auf, welche Informationspflichten Ihr Berater Ihnen gegenüber hat. Darauf sollten Sie in der Praxis auch pochen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

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