Wie Banken Grundsatzurteile zu ihren Ungunsten verhindern

© Jacek Michiej / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie sich schon einmal mit Ihrem Kreditinstitut gestritten haben, wissen Sie: In der Regel können Sie kein Entgegenkommen erwarten. Dabei geht es nicht immer nur um mögliche Falschberatungen bei der Geldanlage, sondern auch regelmäßig um alle anderen Fragen des Geldverkehrs und insbesondere um Kreditgeschäfte.

Dabei ist es ein grundsätzliches Problem, dass selten Waffengleichheit herrscht. Selbst, wenn Sie das Glück haben, einen Experten im Kapitalmarkt- oder Kreditrecht als Anwalt gewinnen zu können, so stehen Ihnen in der Regel ganze Kohorten von Bankanwälten gegenüber. Folge:

Die Rechtsabteilungen der Banken arbeiten mit allen Tricks, um Ansprüche von Kunden bereits im Keim zu ersticken. Und wenn Sie sich als Kunde entschließen, den Rechtsweg einzuschlagen, brauchen Sie gewöhnlich einen langen Atem.

 

Kunden brauchen langen Atem, Banken gehen durch alle Instanzen

Geht es um größere Summen oder grundsätzliche Fragen, wird der Prozess durch alle Instanzen geführt. Und zwar meistens so lange, bis das Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Allerdings haben die Banken kein Interesse daran, sich ein nachteiliges Grundsatzurteil vom obersten Gericht einzuhandeln. Das würde auch die Gerichte der unteren Instanzen binden und könnte dort zu nachteiligen Entscheidungen führen.

Signalisiert also der BGH, dass die Kundenklage erfolgreich sein könnte, machen die Banken lieber einen Rückzieher. Kläger werden dann oft so großzügig abgefunden, dass sie bereit sind, einem Vergleich zuzustimmen. Wie das in der Praxis aussehen kann und welche Nachteile das für viele andere Kunden bringen kann, zeigte ein kürzlich noch anhängiges Verfahren.

 

Vergleichsangebote als Notbremse

Dabei ging es um die DG Hyp und eine Klage in Sachen Darlehenswiderruf nach Ablauf des Vertrages. Aus laufenden Verträgen können Verbraucher bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ja bekanntlich aussteigen. Hier jedoch ging es um die Frage, ob auch für längst getilgte Kredite ein Widerruf in Betracht kommen könnte.

Diese Frage hat sich durch die Zustimmung des Klägers zu einem Vergleich nun erledigt (Az. IX ZR 154/14). Damit können die Geldinstitute Widerrufe von Altdarlehensverträgen weiterhin als verwirkt zurückweisen. Sollten Sie selbst dagegen vorgehen wollen, müssen Sie sich nun selbst wieder durch sämtliche Instanzen klagen.

Das dürfte auch gelten, obwohl aktuell ein Verfahren in ähnlicher Angelegenheit beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Auch in diesem Fall dürfte die verklagte Bank letztlich einen Vergleich anbieten. Letztlich müssen Sie selbst abwägen, ob ein eigener Kampf lohnt und ob Sie am Ende sogar mit einem Vergleich zufrieden sein würden.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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