Wie Sie auf eine schlechte Bank-Beratung reagieren können

Was tun, wenn Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Bank nicht gefällt?

Was tun, wenn Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Bank nicht gefällt?

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

egal, ob Sie in Sachen Geldanlage blutiger Anfänger sind oder erfahren – Wenn Sie mit Ihrem Bankberater über Investment-Möglichkeiten reden, haben Sie Anspruch auf eine kompetente Beratung. Allerdings sieht die Praxis oftmals anders aus.

Im Zuge des verschärften Verbraucherschutzes bei der Anlageberatung und den Anforderungen an eine umfangreiche schriftliche Dokumentation haben viele Banken ihr Beratungsgeschäft nur noch auf das Nötigste reduziert. Damit wollen sie nicht nur Beratungsfehler vermeiden, sondern vor allem auch die Bürokratie umgehen. Denn diese kostet Zeit und damit Geld.

Zurück bleiben Anleger, denen oft genug nur 08/15-Investments verkauft werden. Und selbst dabei gibt es in nicht wenigen Fällen eine unzureichende oder sogar falsche Beratung. Sie als Kunde haben da immerhin die Möglichkeit, sich zu beschweren. Mit überraschenden Folgen.

 

Beschwerden müssen der BaFin gemeldet werden

Denn wenn Sie sich über eine schlechte Beratung beschweren, muss die Bank darüber die Finanzaufsicht informieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, führt ein zentrales Register über Beschwerden. Dabei erfasste das Register in den Jahren 2012 bis 2014 knapp 17.400 Beschwerden.

Grundsätzlich ist dabei die Tendenz über die Jahre fallend. Zu den Gründen kann zwar erst einmal nur spekuliert werden. Doch dürfte das auch damit zu tun haben, dass eben deutlich weniger beraten wird. Dennoch sähe es die Kreditwirtschaft am liebsten, wenn das Melderegister komplett abgeschafft würde.

 

Finanzaufsicht rügt weiterhin zu häufige fehlerhafte Beratungen

Die Finanzaufsicht hält dagegen: Beratungen seien nur allzu oft fehlerhaft und für Kunden nachteilig gewesen. Zudem sieht die BaFin einen Erziehungseffekt. Denn die Banken würden jetzt stärker darauf achten, qualifizierte Berater einzusetzen.

Wenn dem so ist, wäre das sicher ein Fortschritt im Sinne der Kunden. Allerdings können dadurch und auch durch die vorgeschriebene Protokollpflicht Falschberatungen nicht komplett ausgeschlossen werden. So lassen Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Protokolle häufig noch immer zu wünschen übrig.

 

Wie Sie sich bei Beratungen vor Schaden schützen können

Deshalb einige Tipps, wie Sie sich als Anleger in Beratungssituationen verhalten sollten, um von vornherein Schaden zu minimieren. Achten Sie vor allem darauf, dass ein Berater Ihre persönliche Risikobereitschaft nicht zu hoch einstuft. Dann nämlich kann sich die Bank leicht aus der Verantwortung ziehen, wenn etwas schiefgeht.

Außerdem: Auch wenn alles korrekt angegeben und ausgefüllt erscheint, sollten Sie Protokolle nie unterschreiben. Der Berater kann lediglich verlangen, dass Sie ihm den Erhalt des Beratungsprotokolls bestätigen.

Zum Schluss: Sollten Sie mit der Beratung oder Protokollierung unzufrieden sein, können Sie das gegenüber der Bank rügen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich persönlich bei der Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

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