Wie Sie mit Weihnachtsgeld Steuern sparen können

Wie Sie mit der Umwandlung von Weihnachtsgeld Steuern sparen können

Wie Sie mit der Umwandlung von Weihnachtsgeld Steuern sparen können

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

als Arbeitgeber haben Sie weiterhin verschiedene Möglichkeiten, über das reguläre Arbeitsentgelt hinaus Ihren Mitarbeitern steuerlich begünstigte Zuwendungen zukommen zu lassen. Über die Variante von Sachzuwendungen hatte ich Sie schon in der vergangenen Woche informiert. Nachlesen können Sie dies weiterhin im Artikel „Lohnsteuer auf Sachleistungen: Was Sie dazu wissen müssen“.

Dazu noch im Nachgang: Aktuell wird in der Politik überlegt, die steuerfreie Pauschale von 44 Euro pro Monat abzuschaffen oder deutlich einzugrenzen. Damit sollen anscheinend die absehbaren Einbußen in den Länderhaushalten und im Bundeshaushalt gestopft werden, die durch die derzeit eher maue Konjunktur aufgerissen werden könnten.

Allerdings schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vergünstigungen gestrichen werden, vorerst als eher gering ein. Denn damit würde sich die aktuelle Regierung direkt den Vorwurf der Steuererhöhung einfangen. Doch echte Konflikte – dass haben die vergangenen Jahre gezeigt – scheut vor allem die Bundeskanzlerin.

 

Durch Umwandlung von Weihnachtsgeld Lohnsteuer sparen

Heute geht es um das Thema Weihnachtgeld bzw. Urlaubsgeld. Denn auch bei diesen Zahlungen können Sie steuerliche Gestaltungen vornehmen, die sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Mitarbeitern zugute kommen.

Der beste Weg, um die steuerliche Last auf solche Zahlungen zu senken, ist die Umwandlung in Fahrtkosten-Zuschüsse. Denn als Arbeitgeber dürfen Sie Fahrtkosten-Zuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten und pauschal mit 15% versteuern.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Entfernungspauschale zusätzlich zum ohnehin geschuldeten regulären Arbeitsentgelt zahlen. Maßgeblich ist dabei der arbeitsrechtlich geschuldete Lohn. Um Ihnen das an einem Beispiel aus der Praxis zu verdeutlichen, folgender Fall:

 

Aufteilung von Zahlungen kann Steuerlast senken

Ein Arbeitnehmer könnte in der Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 1.300 Euro geltend machen. Sein Arbeitgeber zahlte bisher auf freiwilliger Basis ein Weihnachtsgeld von 2.000 Euro. Um hier zukünftig die Steuerlast zu reduzieren, werden die Zahlungen wie folgt aufgeteilt:

Die 1.300 Euro erstatten Sie ihm als Entfernungspauschale, die Sie pauschal mit 15% Lohnsteuer abrechnen. Die übrigen 700 Euro zahlen Sie als Weihnachtsgeld. Dann wird nur dieser Betrag normal als Lohn besteuert.

Der Effekt: Durch die Pauschalierung sinkt die Abgabenlast. Das betrifft nicht nur direkt abzuführende Lohnsteuer. Als Arbeitgeber reduzieren Sie so zugleich die Beiträge zur Sozialversicherung.

 

Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Von der Umwandlung profitiert aber auch Ihr Mitarbeiter. Denn seine Abzüge sind dadurch viel niedriger. Wollen Sie Arbeitnehmer besonders belohnen, können Sie auch die 15%-ige Pauschalsteuer übernehmen. Das wäre dann ein Ausgleich dafür, dass die Fahrtkosten zum Betrieb als Werbungskosten in der Einkommensteuer-Erklärung des Mitarbeiters entfallen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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