Wie Sie überfällige Geld-Forderungen eintreiben können

© drovosek / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie als Unternehmer tätig sind, gehört die Überwachung des Zahlungseingangs aus dem laufenden Geschäft zu Ihren originären Aufgaben. Denn es ist hinlänglich bekannt, dass viele Unternehmens-Insolvenzen in Deutschland durch zu hohe Forderungsaußenstände zumindest initiiert werden.

Insofern sollte es zu Ihrer unternehmerischen „Grundausstattung“ gehören, die Wege für das Eintreiben überfälliger Forderungen zu kennen. Wobei Ihnen ein neues Gerichtsurteil sogar noch etwas mehr Spielraum gibt.

Grundsätzlich gilt: Befindet sich ein Schuldner von Ihnen in Zahlungsverzug, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Und wie der Bundesgerichtshof nun auch entschieden hat, gilt das selbst in einfach gelagerten Fällen (Az. IX ZR 280/14). Darum ging es um zugrunde liegenden Fall:

 

Einschaltung eines Rechtsanwalts auch bei einfachen Fällen zweckmäßig

Eine Autowerkstatt hatte einem Kunden vergeblich eine Rechnung und Zahlungsaufforderung geschickt. Nachdem er auch auf Mahnungen nicht reagiert hatte, war die Angelegenheit einem Anwalt übergeben worden. Dieser klagte seine Kosten aus dem abgetretenen Recht erfolgreich ein.

Dazu der Bundesgerichtshof: Reagiert ein Schuldner nicht, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich. Das seinerseits Erforderliche hat ein Gläubiger dadurch getan, dass er den Schuldner in Verzug setzt. Eine weitere Verzögerung der Erfüllung braucht er dann auch in einfachen Fällen nicht hinzunehmen.

 

So verleihen Sie dem so genannten „Erfüllungsverlangen“ Nachdruck

Für Ihre betriebliche Praxis gilt: Durch das Einschalten eines Anwalts können Sie einem Erfüllungsverlangen Nachdruck verleihen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Schuldner Ihre Mahnung schlichtweg ignoriert. Darüber hinaus gilt:

Laut dem Bundesgerichtshof ist eine Beauftragung zur außergerichtlichen Vertretung dann sogar regelmäßig erforderlich. Schließlich habe ein Schuldner es allein in der Hand, sich vertragstreu zu verhalten.

 

Weitere Option: Gerichtliches Mahnverfahren

Für Ihre Zusatzinformation: Sie haben neben der Beauftragung eines Rechtsanwaltes natürlich auch noch andere Möglichkeiten, Ihren Rechten Nachdruck zu verleihen. So haben Sie auch die Möglichkeit, ein amtliches gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten.

Dabei stellen Sie beim zuständigen Zentralen Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides. Dieser wird dem Schuldner zugeleitet. Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, könnten Sie dann auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid ausgestellt bekommen.

Vorteil: Im Normalfall wird dieses Verfahren vollautomatisiert durchgeführt, was die Kosten gering hält. Am Ende halten Sie relativ zügig einen Vollstreckungstitel in der Hand, der in der Regel 30 Jahre gültig ist. Damit haben Sie zwar nicht sofort Gewissheit, gleich an Ihr Geld zu kommen, haben aber ein entsprechendes Instrument zur Durchsetzung Ihrer Forderung in der Hand.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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