Wie Sie Zinsen aus gegebenen Privatdarlehen versteuern müssen

So müssen Sie Zinsen aus Privatdarlehen versteuern

So müssen Sie Zinsen aus Privatdarlehen versteuern

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie überlegen, einem Verwandten mit einem Privatdarlehen auszuhelfen, habe ich eine gute Nachricht für Sie: Denn für die daraus anfallenden Zinsen brauchen Sie nur den günstigeren Steuersatz von 25% der Abgeltungsteuer zu bezahlen.

Das war zwischen dem Finanzamt und Steuerpflichtigen bisher nicht unumstritten. Viele Finanzämter versuchten hier in der Vergangenheit, den persönlichen Steuersatz bei den vereinnahmten Zinsen anzusetzen. Doch dem schiebt nun der Bundesfinanzhof mit einem neuen Urteil einen Riegel vor (Az. VIII R 9/13 u. a.).

Die Finanzrichter haben dabei ganz klar den Rahmen abgesteckt, in dem Sie sich bei der Gewährung eines Privatdarlehens bewegen können. So ist für den Ansatz der Zinsbesteuerung lediglich Voraussetzung, dass der Kredit zu ähnlichen Konditionen gewährt wird wie unter fremden Dritten.

 

Kreditkonditionen müssen nur „ähnlich“ wie bei Banken sein

Das Stichwort hier lautet „ähnlich“. Denn eine exakte Übereinstimmung mit dem, was Banken mit Kunden vereinbaren, ist eben nicht erforderlich. Das geht so weit, dass Sie beispielsweise bei einem Darlehen für den Erwerb einer Immobilie keine Besicherung verlangen müssen. Bei Banken ist bekanntlich so etwas meist mit einem Forderungseintrag im Grundbuch verbunden. Auch Regelungen über eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung brauchen Sie nicht zu treffen.

Die Bundesrichter sehen im Fehlen solcher bei Bankkrediten üblichen Vereinbarungen noch keine missbräuchliche Gestaltung zur Ausnutzung des Abgeltungsteuersatzes. Gut zu wissen: Die Besteuerung der Zinserträge mit der Abgeltungsteuer gilt auch, wenn Sie das Darlehen einer GmbH von Verwandten einräumen. Das gilt auch dann, wenn ein oder mehrere nahe Angehörige zu mehr als 10 % an der GmbH beteiligt sind.

 

Darlehen an die eigene GmbH unterliegen dem persönlichen Steuersatz

Aber Vorsicht: Geben Sie als Gesellschafter ein Darlehen an Ihre eigene GmbH, sieht die Sachlage gänzlich anders aus. Erst kürzlich wurde bei einem Fall vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2637/11 E) noch mal klargemacht, dass Zinsen aus Darlehen an die eigene GmbH mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Denn Gesellschafter könnten ansonsten versuchen, Unternehmensgewinne über Darlehenszinsen „abzusaugen“.

Das Finanzgericht hält den Ansatz des persönlichen Steuersatzes für verfassungsgemäß, hat die Revision zum Bundesfinanzhof allerdings zugelassen. Allerdings wären hier die Erfolgsaussichten für den Steuerpflichtigen eher gering.

Denn bereits im April hatte der Bundesfinanzhof in einem Musterprozess (Az. VIII R 23/13) des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geurteilt, dass Zinsen aus Darlehen an die eigenen GmbH dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden. Der BdSt prüft zwar noch, ob er dagegen Rechtsmittel einlegt, doch ist da nicht viel zu erwarten.

 

Pochen Sie bei Darlehen an Verwandte auf die Abgeltungssteuer für erhaltene Zinsen

Deshalb: Bei Privatdarlehen kann inzwischen bei der Frage der Zinsbesteuerung Entwarnung gegeben werden. Sollte sich das Finanzamt dennoch quer stellen, verweisen Sie auf die gefestigte Rechtsprechung zum Thema.

Bei Darlehen an die eigene GmbH sieht es dagegen schlecht aus. Hier ist mit einer Abkehr von der aktuell gültigen Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz derzeit kaum zu rechnen. Entsprechend sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, andere Finanzierungsquellen zu erschließen, wenn Sie die höhere Steuerlast nicht tragen wollen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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