Zurück in die gesetzliche Krankenkasse – Wann es geht

So klappt der Wechsel in die Gesetzliche

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Wenn Sie privat krankenversichert sind, verwehrt Ihnen der Gesetzgeber in der Regel einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Kerngedanke dahinter: Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung soll nicht ausgehebelt werden.

Denn ansonsten könnten Sie sich in jüngeren Jahren mit niedrigen Beiträgen privat versichern. Wenn es im Alter in der privaten Versicherung teurer würde, könnten Sie dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Das ist nicht gewollt und deshalb sind die Hürden für einen Wechsel hoch.

Grundsätzlich gibt es aber 4 mögliche Szenarien für einen erlaubten Wechsel.

 

1. Als Arbeitnehmer die Pflichtversicherungsgrenze beachten

Als Arbeitnehmer sind Sie ab einem Bruttoeinkommen von 52.200 €  – für das Jahr 2013 – nicht versicherungspflichtig.

Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat zu versichern, gilt: Eine Rückkehr in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihr Jahresbruttogehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Dies könnte der Fall sein, wenn Sie Ihren Job wechseln oder sogar auf Gehalt verzichten.

 

2. Sie geben Ihre Selbstständigkeit auf

Als Selbstständiger steht Ihnen frei, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern.

Sind Sie bislang privat versichert, können Sie bei Aufgabe der Selbstständigkeit wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln.

Allerdings nur, wenn Ihr zukünftiges Gehalt nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Ein Wechsel wäre im Übrigen auch dann möglich, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und Ihre Selbstständigkeit nur drastisch reduzieren.

 

3. Wechsel ist bei Arbeitslosigkeit möglich

Wenn Sie als privat Versicherter arbeitslos werden, können Sie ebenfalls wechseln.

Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie beispielsweise als Selbständiger wegen zu geringer Einnahmen gleich Arbeitslosengeld II – also Hartz IV – erhalten.

Dann wird die private Versicherung weitergeführt und nach den gesetzlichen Schlüsseln vom Jobcenter übernommen.

 

4. Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung

Eine Wechselmöglichkeit bietet sich auch Ehepaaren. Wenn einer privat und einer gesetzlich versichert ist, ist ein Wechsel für den privat Versicherten möglich.

Er kann sich dann in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichern lassen. Doch nur unter sehr restriktiven Annahmen.

Er darf entweder kein Einkommen haben oder nur ein monatliches Einkommen von nicht mehr als 385 €. Bei einem Minijob darf maximal 450 € verdient werden.

 

Wann ein Wechsel ausgeschlossen ist

Insgesamt ist ein Wechsel auch nur so lange möglich, bis Sie 55 Jahre oder älter sind.

Danach ist ein Wechsel nicht mehr möglich, selbst bei Arbeitslosigkeit. Immerhin haben ältere privat Versicherte einen Anspruch darauf, dann in den so genannten Basistarif beim privaten Versicherungsanbieter zu wechseln.

Dieser Basistarif hat einen ähnlichen Leistungsumfang wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Auch in der Prämienhöhe orientiert sich der Basistarif an den Zahlen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nach Auskunft des Verbandes der privaten Krankenversicherung müssen aber die meisten privat Versicherten im Basistarif den möglichen Höchstsatz von rund 610 € zahlen.

Durch die restriktiven Beschränkungen der Wechsel-Möglichkeiten ist offensichtlich: Die Entscheidung für eine private Versicherung sollte reiflich überlegt sein. Das gilt vor allem für Berufsanfänger.

Allerdings zeigt sich auch, dass ein Weg in die gesetzliche Krankenversicherung nicht komplett versperrt ist.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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