Kindergeld 2012 – Unser Update zum neuen Jahr!

Wie in unseren bereits vorangegangenen Artikeln zum Kindergeld 2012 versprochen, halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.  Das Steuervereinfachungsgesetz vom 01.11.2011 ist am 04.11.2011 verkündet worden. Das Gesetz tritt größtenteils am 01.01.2012 in Kraft.  Damit ändern sich auch die Regelungen zum Kindergeld zum 01.01.2012.

Kindergeld 2012 in Kürze

Nachdem der Bundesrat das erste Mal nicht seine Zustimmung zum Steuervereinfachungsgesetz gegeben hatte, gelang es Ende September, dass sich Bund und Länder in puncto Steuervereinfachung einig wurden. Damit treten die meisten Punkte ab dem 01.01.2012 in Kraft.

Demnach gibt es das Kindergeld ab 2012 für diejenigen, die sich inder Berufsausbildung oder im Erststudium befinden. Danach wird es auch nur gestrichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden areitet, oder – wie bisher auch – über 25 Jahre ist.  Andere Einkunftsarten neben spielen neben den Arbeitseinkünften keine Rolle mehr. Also Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung.

Eltern, deren Kinder die genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen also keine aufwendigen Nachweise in der Einkommenssteuererklärung erbringen.

Wichtig: Eltern bekommen das Kindergeld 2012 auch dann, wenn das Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient!

Einkommensüberprüfung beim Kindergeld 2012 entfällt, wenn… 

Beim Kindergeld 2012 wird einiges leichter!

Beim Kindergeld 2012 wird einiges leichter!

Die Einkommensüberprüfung beim Kindergeld entfällt 2012, wenn das Kind sich in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befindet und unter 25 Jahre alt ist.  Einschränkungen ergeben sich erst, wenn das Kind neben der Ausbildung oder dem Studium mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt.

Kinder, die einen freiwilligen Dienst leisten, haben ebenfalls Anspruch auf Kindegeld bis zum 25. Lebensjahr. Keinen Anspruch auf Kindergeld 2012 haben hingegen Zivil- oder Wehrdienstleistende. Bei behinderten Kindern, die nicht allein unterhaltspflichtig sein können, gelten Sonderregelungen, die unter Umständen einen Anspruch auf eine Zahlung nach dem 25. Lebensjahr rechtfertigen.

Kindergeld 2012 – die Höhe

Die Höhe des Kindergeldes beträgt in Deutschland derzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind und für das dritte Kind 190 Euro. Für jedes weitere Kind erhalten Eltern 215 Euro.

Jeder erziehungsberechtigte Elternteil ist anspruchsberechtigt. Wenn das Kind seinen Lebesnmittelpunkt bei Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern hat, trifft der Anspruch auch auf diese zu. Diese erhalten das Kindergeld 2012 immer im Laufe des Monats. Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse. Eltern können aber auch beantragen, dass das Kindergeld einem Kind in Ausbildung direkt zukommt. Dafür muss nur ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Vorteile durch die Nichtbeachtung anderer Einkunftsarten

Wie bereits erwähnt, spielen andere Einkunftsarten neben den Arbeitseinkünften für den Kindergeldanspruch keine Rolle mehr, wie zum Beispiel Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung.

Einem Kind, dem frühzeitig ein Aktienpaket oder ein Mehrfamilienhaus übertragen wird, kann also künftig selbst bei erheblichen Einkünften noch Kindergeld kassieren. Das sind immerhin 2.208 Euro im Jahr für das erste Kind.

Diese Punkte müssen Sie beachten:

Das Geld  muss endgültig und unwiderruflich auf das Kind übergehen. Es muss also eine wirkliche Schenkung stattfinden.  Sonst wird die Vermögensübertragung vom Finanzamt nicht anerkannt. Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird vom Finanzamt nur anerkannt, wenn

Damit der Fiskus eine Schein-Schenkung ausschließen kann, müssen Konto oder Depot auf den Namen des Kindes laufen.

Vergessen Sie die Schenkungssteuer nichit.  Allerdings beträgt die Freigrenze bei Schenkungen an Kinder  400.000 Euro alle zehn Jahre.

Wenn das Kind monatliche Einnahmen von mehr als 355 Euro erzielt, entfällt die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Das Kind muss sich  in diesem Fall privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Bilderquelle: © Picture Factory – Fotolia.com

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