Berufsunfähigkeitsversicherung: Aufpassen bei Gesundheitsfragen

Berufsunfähigkeit richtig versichern

Die Versicherung der Berufsunfähigkeit hat sich einen festen Platz bei den persönlichen Risikoversicherungen erarbeitet.

Das macht auch Sinn. Denn gesetzliche Absicherungen der Berufsunfähigkeit gibt es entweder überhaupt nicht. Oder es gibt sie nur in sehr speziellen Fällen und mit nur geringen Leistungen.

Deshalb ist es für jeden überlegenswert, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage kommt. Wobei von vornherein darauf zu achten ist:

 

Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt individuellen Ansatz

Sie ist nicht mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu verwechseln. Diese bietet nur einen gewissen Ausgleich, wenn sie Ihre Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verloren haben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt da einen individuelleren Ansatz. Denn sie soll den Fall absichern, dass Sie den eigenen Beruf nicht mehr ausüben können.

Doch ist auch gleich zu klären: Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt nicht die Aufgabe, den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu kompensieren.

Vielmehr wird bei Vertragsabschluss eine konkrete Versicherungssumme vereinbart. Versicherte hoffen zwar, damit die möglichen Schäden abzudecken. Doch endgültige Sicherheit dafür gibt es nicht.

 

Achten Sie auf Unterschiede in den Policen

In der konkreten Ausgestaltung der Versicherungen unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter.

Hier macht es Sinn, auf bekannte und als seriös betrachtete Portale zu gehen oder einen unabhängigen Makler zu beauftragen.

Grundsätzlich stellen die meisten Policen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Aspekte ab:

  • Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Sie Ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Als Standardgründe werden hier „Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall“ angeführt.
  • Für den Eintritt des Versicherungsfalls muss die Berufsunfähigkeit eine Mindest-Zeit andauern. Hier wird auf einen Prognosezeitraum abgestellt, der oftmals 3 Jahre beträgt.

 

Beim Abschluss der Versicherung Gesundheitsfragen beachten

Aufgrund des langfristigen Charakters der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen für die Versicherer auch die Gesundheitsfragen im Zentrum des Vertragsabschlusses. Und dabei gewähren sie üblicherweise keinen Spielraum.

Das bedeutet konkret: Wenn Sie bei den Gesundheitsfragen gesundheitliche Probleme verschweigen, riskieren Sie auch nach Jahren noch Ihren Versicherungsschutz.

Und könnten sich eventuell sogar strafbar machen.

 

Ein Fall aus der Praxis

Ein Bauschlosser hatte im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine gesundheitlichen Beschwerden angegeben.

Allerdings hatte er tatsächlich in den 10 Jahren zuvor mehrere Erkrankungen gehabt, die auch zu zeitweiser Arbeitsunfähigkeit führten. Darunter Thrombosen, die zu mehrwöchigerer Krankschreibung führten. Außerdem hatte es Schulterprobleme gegeben.

Zehn Jahre nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wollte er wegen Rückenproblemen den Versicherungsfall auslösen.

 

Vorsicht: Täuschung gefährdet Versicherungsschutz

Doch kam der Versicherer bei der Überprüfung auf die verschwiegenen Erkrankungen. Entsprechend versagte er die Versicherungsleistung.

Und bekam auch vor Gericht Recht. Denn das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe stellte sogar fest, dass es sich hierbei um einen Fall der arglistigen Täuschung handelte (Az. 12 U 140/12).

Im vorliegenden Fall kann beim Verschweigen der Vorerkrankungen nicht mehr auf einen Irrtum oder Vergesslichkeit gesetzt werden. Vor allem die langwierigen Thrombosen galten als exemplarisch dafür, dass hier eine arglistige Täuschung vorliegt.

Das ist sicherlich ein sehr extremes Beispiel. Es macht aber klar, dass sie für eine ordnungsgemäße Versicherung auch die Gesundheitsfragen ehrlich und umfassend beantworten sollten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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