Wie Sie mit dem Ehepartner Steuern sparen
In diesem Artikel stellen wir Ihnen zwei Beispiele vor, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner Steuern sparen können. Ob eine Fahrgemeinschaft mit der Ehefrau oder auch die Anmietung des Wagens – es gibt viele Möglichkeiten für Sie, Steuern zu sparen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner zusammen tun.
1. Tipp zum Steuern sparen: Bilden Sie eine Fahrgemeinschaft
Arbeitet Ihr Ehepartner in Ihrem Betrieb mit, könnten Sie mit ihm bzw. ihr eine Fahrgemeinschaft bilden, wenn es sich mit den Arbeitszeiten abstimmen lässt. Denn so können Sie die Pendlerpauschale maximal ausschöpfen. Mal fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Auto. Dann lassen Sie sich vom Gatten in dessen Wagen mitnehmen. Dabei sparen Sie nicht nur Spritkosten: Sind Sie gefahren, können Sie die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe aus selbstständiger Arbeit ansetzen. Fährt dagegen Ihr Gatte, fallen bei ihm Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit an.
Fahrgemeinschaften – auch bei unterschiedlichen Unternehmen möglich
Fahrgemeinschaften kommen auch in Frage, wenn Ihr Ehepartner in einem anderen Unternehmen und nicht bei Ihnen in der Firma mitarbeitet. Liegt dieses nahe an Ihrem eigenen Betrieb, empfiehlt es sich für Sie, das Steuersparmodell ebenfalls zu nutzen.
2. Steuer-Spar-Tipp: Mietwagen à la Ehefrau/Ehemann
Bei längeren Geschäftsreisen kann es sich für Sie lohnen, den Pkw Ihres Ehepartners anzumieten. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor: Holen Sie dafür zunächst das Angebot eines Autovermieters ein. Dieses soll Ihnen als Orientierung für den Mietpreis dienen. Schließen Sie dann einen schriftlichen Mietvertrag mit Ihrem Gatten für die Fahrt mit dessen Fahrzeug ab. Legen Sie dabei Konditionen zugrunde, die das Angebot des gewerblichen Anbieters nicht übersteigen. So hält der Vertrag mit Ihrem Ehepartner dem Fremdvergleich statt. Dazu ein Rechenbeispiel:
Sie mieten den Wagen für eine Geschäftsreise von 1.000 km. Die Miete beträgt 0,50 € pro Kilometer. Die anfallenden 500 € stellen für Sie Betriebsausgaben dar, für Ihren Ehepartner dagegen Mieteinnahmen. Er kann die Pauschale von 30 Cent je gefahrenen km abziehen. Das reduziert die Einnahmen auf 200 €. Zu versteuern sind sie nach § 22 Nr. 3 EStG nur dann, wenn mehr als 256 € pro Jahr erzielt werden..
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