Kindergeld Einkunftsgrenze fällt ab 2012 weg

Die Kindergeld Einkunftsgrenze von bisher 8.004 € soll ab 2012 entfallen. Gleichzeitig soll keine Einkommensprüfung mehr stattfinden. Dennoch kann das Kindergeld gestrichen werden, wenn Ihr Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Die sogenannte Fallbeilwirkung bei Überschreitung der Kindergeld Einkunftsgrenze von bisher 8.004 € soll entfallen. Bei volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden, wird auf die Einkommensprüfung verzichtet und der Erklärungsaufwand für betroffene Eltern ist damit hinfällig.

Trotz Wegfall der Kindergeld Einkunftsgrenze kann sich Erwerbstätigkeit negativ auswirken

Eine Erwerbstätigkeit kann sich aber negativ auswirken, wenn es zu einer Übergangszeit kommen sollte. Dies ist der Fall bei Wartezeiten nach dem Erststudium oder bei vergeblicher Suche nach einem Ausbildungsplatz. Vorgesehen ist, das Kindergeld zu streichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 14/2011)

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