Die Grunderwerbsteuer steigt in vielen Bundesländern auf 5 %

Die Leser von Dr. Erhard Liemen waren schon vorgewarnt, jetzt hat sich seine Vermutung bestätigt: Die Grunderwerbsteuer der Bundesländer steigt auf 5 % an.

Zu zahlen ist nicht nur bei Käufen selbst, sondern auch bei Erwerbsvorgängen wie der Anteilsvereinigung. Es geht dabei um den Hinzuerwerb von Anteilen an einer Gesellschaft mit inländischem Grundbesitz. Konkret heißt das: Beläuft sich dieser auf mindestens 95 %, fällt die Steuer an.

Für Fälle von Anteilsvereinigungen hat der Bundesfinanzhof ein wichtiges Urteil gefällt (Az. I R 2/10). Danach handelt es sich bei der so ausgelösten Grunderwerbssteuer um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Entgegen der Finanzverwaltung, die die Steuer den Anschaffungsnebenkosten zuordnen wollte.

So gehen Sie sicher mit der Grunderwerbsteuer um

Am besten Sie halten alle Bescheide bezüglich Anteilsübertragungen nach § 1 Abs 3 GrEStG offen. Steht der entsprechende Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, legen Sie Einspruch ein. Und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.

In diesen Ländern gab es Erhöhungen der Grunderwerbsteuer

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Nach Berlin und Hamburg hat Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer bereits von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht.

Zum 01.01.2011 gab es weitere Erhöhungen

Anfang des Jahres wurden auch  für Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland Erhöhungen der Grunderwerbsteuer beschlossen, wodurch sich die  Immobilienfinanzierung in diesen Bundsländern verteuern wird. Brandenburg hebt den Steuersatz gleich um 1,5 Prozent auf dann 5,00 Prozent an, Bremen und Niedersachsen erhöhen auf 4,50 Prozent, und für alle Grundstückskäufe im Saarland muss ab dem 01.01.2011 eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 4,00 Prozent gezahlt werden.

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ziehen nach

Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg will den Immobilienkauf auch teurer machen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1,5% auf 5%. Finanzminister Nils Schmid (SPD) rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 350 Mio. Euro, mit denen der Ausbau der Kleinkindbetreuung und der frühkindlichen Bildung finanziert werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf soll zunächst den Kommunen zur Anhörung vorgelegt und im September in den Landtag eingebracht werden. Die Gesetzesänderung tritt dann frühestens im Oktober 2011 in Kraft.
Eine geringere Neuverschuldung dank hoher Grunderwerbsteuer
Auch NRW will seine Neuverschuldung durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verringern. Der aktuelle  Gesetzentwurf sieht vor, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent zu erhöhen.
Auch in Rheinland-Pfalz will die Regierung mittels einer höheren Grunderwerbsteuer sparen. Hier hat sich die Regierung ebenfalls auf eine Erhöhung auf  5 % geeinigt.
Kapitalanleger, die in Immobilien investieren möchten, müssen also fast bundesweit tiefer in die Tasche greifen. Die einzigen Bundesländer, in denen die Grunderwerbsteuer bei den üblichen 3,5 % bleibt, sind Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
 
Bilderquelle: © Butch – Fotolia.com
 
Die Grunderwerbsteuer pro Bundesland in der Übersicht
Bayern 3,5 %
Berlin 4,5 %
Baden-Württemberg 5 % (noch bis Ende 2011)
Brandenburg 5  %
Bremen 4,5 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 3,5 %
Niedersachsen 4,5%
Mecklenburg-Vorpommern 3,5 %
Niedersachsen 4,5 %
Rheinland-Pfalz 5 % (noch bis Ende 2011)
Saarland 4 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 4,5 %
Schleswig-Holstein 5 %
Thüringen 5 %

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