Geschlossener Fonds: Widerruf könnte Sie retten

Nach der  Zeichnung eines geschlossenen Fonds könnte ein Widerruf Sie möglicherweise wieder retten. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen es gibt, wenn ein geschlossener Fonds widerrufen werden soll und worauf Sie als Geldanleger achten sollten.

Voraussetzungen für den Widerruf eines geschlossenen Fonds  

Der Widerruf könnte der Ausweg aus dem geschlossenen Fonds sein.

Der Widerruf könnte der Ausweg aus dem geschlossenen Fonds sein.

Der Widerruf  eines geschlossenen Fonds setzt voraus, dass der Fonds wenigstens teilweise einen Kredit für den Anteilskauf vorschreibt. Das kann dazu führen, dass der Darlehensvertrag und der Fondsbeitritt als ein miteinander verbundenes Geschäft anzusehen sind.

Anschließend kommen die Vorschriften des Widerrufs von Verbraucherkrediten zur Anwendung. So genügt es nicht, wenn beim Verkauf des Fonds über die Widerrufsmöglichkeit lediglich informiert wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Belehrung in seitenlangen Fondsprospekten nur an irgendeiner versteckten Stelle auftaucht und nicht offensichtlich für den Anleger zu sehen ist und ihn ausführlich und deutlich auf seine Widerrufsrecht hinweist.  Die Widerrufsbelehrung muss – auch bei geschlossenen Fonds –  in ausreichender und deutlich erkennbarer Form vermittelt werden.

Missverständlicher Fristbeginn Ihres Widerrufsrechts bei geschlossenen Fonds? 

Ist eine Belehrung erfolgt, darf  aber auch der Fristbeginn auch nicht missverständlich umschrieben worden sein. Dass die Frist „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, genügt dabei bei der Pflicht zur Klarheit nicht aus. Die Begründung eines urteilenden Gerichts dazu: Der Verbraucher erfahre zwar, dass der Beginn der Frist von weiteren Voraussetzungen abhängen könne, er wisse aber nicht, ob und von welchen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung? Kein Fristbeginn 

So erfolgte die Rechtssprechung vor dem Landgericht München I und auch in Passau (Az. 22 O 14631/10):  War eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wird die Frist aus rechtlicher Sicht gar nicht in Gang gesetzt. Dann können Zeichner per Widerruf sogar noch aussteigen, wenn Schadenersatzansprüche verjährt sind. Die Anleger erhalten ihre Einlagesummen zurück und brauchen das Darlehen nicht weiter zu bedienen.  Bei erfolgreichem Widerruf sind auf die Rückabwicklungsansprüche keine Steuervorteile anzurechnen.

Mein Rat: Lassen Sie sich bei geschlossenen Fonds mit Darlehensvertrag auf jeden Fall anwaltlich beraten.

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