Können Bausparkassen alte Verträge kündigen?

© forestpath / Fotolia.com

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Die Zinsen sind extrem gesunken. Heute bekommen Sie Kredite für Immobilien zu Konditionen, die in früheren Jahren undenkbar gewesen wären. Die Folge ist, dass Sie mit den früher abgeschlossenen Bausparverträgen inzwischen den Bausparkassen oft ein Dorn im Auge sind. Die Konditionen sind zu gut, die Bausparkassen verlieren Geld und wollen kündigen.

Kündigung durch Bausparkassen

Das bedeutet dann, dass die Sparkassen sich auf § 489 BGB beziehen. Danach haben sie in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht, das sie nutzen möchten. Reicht dies nicht oder nutzen sie eine andere Strategie, dann versuchen sie zumindest, Sie zum Ausstieg zu bewegen.

Soweit ein Darlehen vor mehr als zehn Jahren „vollständig empfangen“ wurde, ist es möglich, dass auch Sie Post bekommen, in der eine Bausparkasse kündigt. Die Rechtsprechung ist allerdings vollkommen uneinheitlich geworden. Manchmal gibt sie den Bausparkassen Recht, manchmal den Kunden.

Immerhin: das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt in gleich zwei Fällen den Kunden Recht zugesprochen. Demnach durften die entsprechenden Bausparkassen nicht kündigen. § 489 BGB habe keine Relevanz für die Bausparkassen (Az. 9 U 171/15 sowie 9 U 230/15).

Fraglich, wie BGH entscheidet

Da es für die gesamte Branche um viel Geld geht, werden die Fälle beim Bundesgerichtshof landen und dort unter größter öffentlicher Aufmerksamkeit neu und endgültig verhandelt. Die Siegchancen für die Bausparkassenkunden gelten als recht gut.

Unabhängig davon sollten Sie einer Kündigung auch dann widersprechen, wenn die Verträge bereits vor zehn Jahren zuteilungsreif gewesen sind. Denn die Institute berufen sich in verschiedensten Fällen auf ihr „Recht“. Weitere Möglichkeiten, sich von den Verträgen zu befreien, haben die Bausparkassen aktuell nicht.

Ein Tarifwechsel oder ein Tausch, wie er derzeit ebenfalls angeboten wird, dürfte sich für Sie nicht lohnen. Lassen Sie die Finger davon.

Günstige Zinsen mit Forward-Darlehen sichern

Zudem empfiehlt es sich derzeit für Sie, die günstigen Zinsen festzuschreiben, indem Sie sich Forward-Darlehen bei Ihrer Bank sichern. Für einen kleinen Aufschlag auf den aktuell niedrigen Zins können Sie beispielsweise dafür sorgen, dass Sie in zwei Jahren einen günstigen Kredit erhalten.

Denn in den USA rechnen Analysten schon seit längerem mit einer erneuten Zinsanhebung. Eines Tages wird die FED, die dortige Zentralbank, den Anstieg der Geldmenge abbremsen müssen und Kredite teurer werden lassen. Die Europäische Zentralbank EZB kann dem dann noch für wenige Monate zusehen, muss dann allerdings aus Wettbewerbsgründen nachziehen und selbst die Zinsen erhöhen.

Ansonsten würde der Euro gegenüber dem Dollar massive Schäden erleiden. Die ersten Kunden, die dann höhere Zinsen zahlen müssen, sind private Kreditnehmer. Dies sollten Sie vermeiden.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

 

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