Steuerabkommen mit der Schweiz: Das erwartet Sie

Noch ist das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht in trockenen Tüchern. Wenn das Steuerabkommen allerdings getroffen wird, ist vorgesehen, dass aufgelaufene Steuerschulden in Deutschland beglichen werden sollen. Lesen Sie hier, was das für Sie bedeutet, wenn Sie ein Schweizer Konto besitzen.

Zwei Alternativen bei Besitz eines Schweizer Kontos für Sie

Wenn Sie Ihr Geld auf einem Schweizer Konto angelegt haben, können Sie zwischen der Abgeltungssteuer oder einer Offenlegung wählen. Zumindest ist das der Fall, wenn das Steuerabkommen mit der Schweiz dingfest ist. Danach ist vorgesehen, in Deutschland aufgelaufene Steuerschulden nachträglich begleichen zu können. Entweder durch einmalige anonyme Entrichtung oder durch freiwillige Meldung an den deutschen Fiskus. Das betrifft aber nur unversteuerte Erträge aus der Vergangenheit.

Einige Schweizer Banken haben angekündigt, die künftige Abgeltungsteuer nicht vollständig umzusetzen. Sie argumentieren, dass sich die aufwändige Berechnung und Abführung der Steuer für sie nicht lohnt. Offenlegung sei die billigere Variante. Für betroffene Deutsche hat das folgende Konsequenz:

Ohne Abgeltungsteuer sind Anleger gezwungen, der sogenannten freiwilligen Offenlegung zuzustimmen, die einer Selbstanzeige gleichkommmt. Was darauf hinausläuft, dass die Banken ihnen gegenüber das bisherige Bankgeheimnis selbst aufgeben. Wer also die Meldung an den Fiskus verhindern will, sollte sich schleunigst eine andere Bank suchen.

Bei ersten Kantonalbanken und PostFinance sind die Würfel bereits gefallen. Die Bank Sarasin überlegt noch. Keine Sorgen brauchen sich die Kunden der Kantonalbanken von Zürich, Luzern und Zug zu machen. Diese haben erklärt, auch künftig beide Möglichkeiten anzubieten.

Wen betrifft das Steuerabkommen mit der Schweiz?

Von dem Steuerabkommen mit der Schweiz sind alle natürlichen Personen betroffen, die Vertragspartner mit einer Schweizer Bank sind. Aber auch Trusts, Lebensversicherungsmäntel und Stiftungen fallen in  den Anwendungsbereich.

Selbstanzeige vor Steuerabkommen?

Spätestens nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz müssen Sie handeln.

Spätestens nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz müssen Sie handeln.

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die Deutschland aufgrund eines Schweizer Kontos Steuern schulden, können Sie den Weg einer strafbefreienden Selbstanzeige gehen. Für die Abgabe einer Selbstanzeige vor Inkrafttreten des Steuerabkommens gelten die Regelungen der Abgabenordnung, die in § 371 festgehalten sind.

Als Steuerpflichtiger können Sie eine Selbstanzeige abgeben, die sich strafbefreiend auswirkt. Dazu müssen Sie den deutschen Finanzbehörden die Beträge, die nachzuversteuern sind. Auf diese fallen dann Steuern an.

Sobald das Steuerabkommen inkraft tritt, besteht Handlungsbedarf. Sie müssen als Steuerpflichtiger innerhalb von fünf Monaten Ihre Bank ermächtigen, Informationen über die Kontobeziehung an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu übermitteln. Diese leitet die Daten dann weiter an die deutsche Finanzverwaltung (Art. 9). Eine solche „freiwillige Meldung“ gilt ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Ermächtigung als Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige (Art. 10). (Quelle: leisernet.de) Der Wechsel zu einer Bank, bei der Sie die Möglichkeit der Abgeltungssteuer wählen können, wäre eine Chance, diese zu umgehen..

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort