Erbe bei Scheidung – kein Anspruch?!

Nach einer Scheidung ist der geschiedene Ehepartner in der Regel nicht mehr erbberechtigt. Allerdings liegt die Betonung auf „in der Regel“. Unter gewissen Umständen kann der Anspruch auf das Erbe auch nach einer Scheidung bestehen bleiben. Lesen Sie hier, wie Sie vorbeugen können.

Wann Anspruch auf das Erbe trotz Scheidung besteht

Der Anspruch auf das Erbe ist durch eine Scheidung eigentlich erloschen. Eigentlich.

Der Anspruch auf das Erbe ist durch eine Scheidung eigentlich erloschen. Eigentlich.

Wie bereits erwähnt: Dass ein geschiedener Ehepartner in der Regel keinen Anspruch mehr auf das Erbe hat,  klingt zunächst beruhigend. Eine Verkettung unglücklicher Umstände kann diese Folge jedoch aufheben und die Erbfolge kann trotz Scheidung alles andere als eindeutig sein. Hat das Paar nämlich gemeinsame Kinder, bleibt der geschiedene Partner dennoch deren gesetzlicher Erbe. Falls ein Kind dann früher verstirbt, gehen dessen Ansprüche auf den geschiedenen Partner über. In diesem Fall könnten Sie eine Testamentvollstreckung durch Dritte anordnen.

Beschränken Sie die Ansprüche explizit im Testament

Wer den Anspruch auf das Erbe trotz Scheidung verhindern will, kann im eigenen Testament die Ansprüche seines Ex-Partners beschränken. So ist es beispielsweise möglich, andere Verwandte als Nacherben gemeinsamer Kinder zu benennen. Für den eigenen Todesfall kann mit Blick auf Kinder eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Bei minderjährigen Kindern lässt sich der Ex-Gatte so von der Vermögensverwaltung ausschließen.

Wenn Sie die Scheidung gar nicht wollen…

Wer sich gegen eine Scheidung wehrt, möchte sicher nicht, dass der Scheidungswillige im Todesfall profitiert. Bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, könnte der andere aber in Höhe der gesetzlichen Quote erben. Hat der überlebende Ehegatte die Scheidung eingereicht, der verstorbene aber noch nicht zugestimmt, behält der Überlebende das volle Erbrecht.  Wenn Sie sich gegen Eintritt dieses Falls schützen möchten, hilft ein Testament, das denjenigen aus der Erbfolge ausschließt, der die Scheidung betreibt. Tritt der eigene Tod dann vor der Scheidung ein, bleibt dem Überlebenden nur der Pflichtteil des Nachlasses.

Geschiedenentestament zur Regelung des Erbanspruchs nach Scheidung

Besonders wichtig beim Thema Erbe nach Scheidung ist das Geschiedenentestament, wenn es Kinder aus erster und zweiter Ehe gibt. Ohne Testament kommt es sonst zwischen diesen Kindern per Gesetz zu einer Erbengemeinschaft. Dass dann vernünftige Lösungen gefunden werden, ist bei dieser Konstellation kaum zu erwarten. Konflikte über den Umgang mit dem Erbe sind der Regelfall. Diesem können Sie ebenfalls vorbeugen.

Der Erbteil oder Erbanteil bereitet bei Erbengemeinschaften selten Probleme, weil es in dem Moment um einen Geldbetrag geht, den der Erbe in seinem Ermessen verwenden darf. Schwieriger ist der Umgang mit Erbgegenständen wie etwa Möbeln oder Immobilien. Hier führt die Uneinigkeit über das weitere Verfahren häufig zu Streit..

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