Kinderzuschüsse: Rentner, deren Kinder noch in der Ausbildung sind, sollten aufpassen!

Kinderzuschüsse gewähren sowohl berufsständische Versorgungswerke als auch die gesetzliche Rentenversicherung. Der Unterschied dabei ist jedoch: Zahlt ein Versorgungswerk Kinderzuschüsse, unterliegen diese auch der Besteuerung. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen sind nicht steuerpflichtig.

Kinderzuschüsse aus gesetzlicher Rente führen zu Kindergeldkürzung!

Ein ehemaliger Arzt, der diese Ungleichbehandlung rügte, ist damit vor dem Finanzgericht Düsseldorf gescheitert. Zur Begründung führte das Gericht an, dass Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rente zu einer Kürzung des Kindergeldes führen. Werden dagegen Zuschüsse von Versorgungswerken gezahlt, bleibt der Kindergeldanspruch unberührt. Die Besteuerung der Zuschüsse sei deshalb nicht zu beanstanden (Az. 11 K 811/08 E).

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 42/2010)

Weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps zu den Themen Altersvorsorge und Steuern finden Sie im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst von Dr. Erhard Liemen..

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