Mitarbeiter-Kündigung wegen schlechter Leistungen ist kompliziert!

Denn eine Mitarbeiter-Kündigung ist nur rechtens, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit trotz Abmahnung nicht ausgeschöpft wird. Das hierbei maßgebliche subjektive Leistungsvermögen des Einzelnen dürfte jedoch kaum zu ermitteln sein. Für Fälle dieser Art hat das Bundesarbeitsgericht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast vorgesehen (Az. 2 AZR 667/02):

Bundesarbeitsgericht sieht bei Mitarbeiter-Kündigung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast vor

Im ersten Schritt müssen Arbeitgeber belegen, dass die Leistung schlechter ist als die vergleichbarer Mitarbeiter. Gefordert wird hier der Nachweis, dass der Beschäftigte die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitet.

Für Mitarbeiter-Kündigung sollte Arbeitgeber Schlechtleistungen dokumentieren

Gelingt einem Arbeitgeber das, muss der Arbeitnehmer seinerseits darlegen, trotzdem sein Potenzial voll auszuschöpfen. Nimmt das Gericht ihm dies ab, sollten Arbeitgeber wiederum Vorfälle anführen können, die das widerlegen. Je mehr Beispiele von Schlechtleistungen Arbeitgeber dokumentiert haben, umso größer sind deren Erfolgsaussichten bei einer Mitarbeiter-Kündigung.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 39/2010)

Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst von Dr. Erhard Liemen, finden Sie weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps zum Arbeitsrecht..

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