Steuererleichterungen bei Handwerkerleistungen

Die Steuererleichterungen für Handwerkerleistungen setzen Arbeiten „im“ Haushalt voraus.  Dieser zwingenden Voraussetzung sollten Sie sich bewusst sein, wenn Sie Handwerker-Arbeiten in Auftrag geben und sich dabei Steuererleichterungen erhoffen.

Wenn das Finanzamt „nein“ sagt

Steuererleichterungen: Durch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer senken.

Steuererleichterungen: Durch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer senken.

In diesem konkreten Beispielfall rechnete ein Mann mit Steuererleichterungen für Handwerkerleistungen, die aber nicht im vollen Maße anerkannt wurden. Der Steuerzahler hatte maßgefertigte Schlafzimmermöbel in Auftrag gegeben und bei sich einbauen lassen. Diese Arbeiten wollte er absetzen.

Jedoch: Laut Rechnung betrug der Materialanteil 2.584 €, der Arbeitslohn 6.650 €. Letzteren machte der Mann geltend. Die Steuererleichterung für die Arbeiten, die sicher der Auftraggeber versprochen hatte, traten nicht voll ein. Das Finanzamt erkannte zunächst nur einen geschätzten Betrag von lediglich 500 € an.

Steuererleichterungen bei Einbaumöbeln beschränkt

Als Begründung verwies die Finanzbehörde auf § 35 a EStG, der den steuerlichen Abzug von Einbaumöbeln beschränkt. Begünstigt sind danach nur solche Arbeiten, die unmittelbar im Haushalt der Steuerpflichtigen erbracht werden.  Er legt Einspruch gegen diese Einstufung ein. Dank nachgereichter Belege wurden im Einspruchsverfahren immerhin 1.050 € für den Einbau anerkannt.

Das Finanzgericht München gab dem Finanzamt in der Sache aber grundsätzlich Recht (Az. 7 K 2544/09). Für Leistungen, die in den Handwerksbetrieben, also nicht vor Ort in der Wohnung des Steuerpflichtigen, durchgeführt werden, gibt es keine Steuererleichterungen.

Deshalb unser Tipp für das richtige Vorgehen bei Handwerkerleistungen: Lassen Sie den Arbeitslohn in Handwerkerrechnungen stets entsprechend aufschlüsseln. Können Sie die in Ihrem Haushalt geleisteten Stunden belegen, ersparen Sie sich niedrigere Schätzungen, wie es hier der Fall war. So können Sie mit den Steuererleichterungen rechnen, die Sie im Vorfeld kalkulieren.

Steuererleichterungen durch haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuererleichterungen erfolgen nicht nur durch die Beauftragung von Handwerkern in Ihrem Haushalt. Die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen können sich ebenfalls positiv auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirken.

Die klassischste Form einer haushaltsnahen Dienstleistugn ist die Anstellung eines Arbeitnehmers im eigenen Haushalt. Die Haushaltshilfe. Die Tätigkeiten der Haushaltshilfe müssen sich aber auch exakt auf diesen beziehen. Malzeiten zubereiten, putzen, bügeln oder auch die Betreuung der Kinder fallen darunter. Nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, sind zum Beispiel die Erteilung von Sprachunterricht oder Sekretärinnen-Tätigkeiten.

Erfolgt die Anstellung der Haushaltshilfe in Form eines Minijobs, also eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten absetzen. Höchstens dürfen jedoch 510 Euro pro Jahr  steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis liegt die Höchstgrenze der steuerlichen Berücksichtigung bei 4.000 Euro pro Jahr.

Die Absetzbarkeit bleibt auch bestehen, wenn die oben beschriebenen Aufgaben von einem externen – also nicht dafür angestellten, sondern beauftragten, Dienstleister erfolgen..

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