Arbeitszeugnisse: Vermeiden Sie Streit

Wenn es um Arbeitszeugnisse in Ihrem Unternehmen geht, sollten Sie darauf achten, dass Streitigkeiten über den Inhalt von qualifizierten Arbeitszeugnissen vermieden werden. Sie müssen sich einerseits an die Wahrheitspflicht halten, andererseits aber auch den Arbeitnehmer nicht angreifen oder ihn über seinen Kopf hinweg schlecht darstellen.

Vorsicht bei Arbeitszeugnissen gekündigter Mitarbeiter

Für Arbeitszeugnisse gilt die Wahrheitspflicht!

Für Arbeitszeugnisse gilt die Wahrheitspflicht!

Dass Streit um Arbeitszeugnisse unbedingt vermieden werden sollte, zeigt auch dieser akutelle Beispiel-Fall:
Bei einem Kündigungsschutzprozess war zwischen Arbeigeber und Arbeitnehmer ein Vergleich geschlossen worden. Danach war vom früheren Chef ein qualifiziertes Zeugnis gemäß dem „Entwurf des Arbeitnehmers“ auszustellen. Dennoch nahm der Arbeitgeber Änderungen vor und formulierte das Zeugnis anders. Damit war der Gekündigte aber nicht einverstanden.

Für Arbeitszeugnisse gilt der Grundsatz der Zeugniswahrheit

Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht. Nach Einschätzung der Richter brauchte der Arbeitgeber den Zeugnis-Entwurf jedoch nicht ungeprüft zu übernehmen.  Denn: Dieser hat sich als Arbeitgeber an an den Grundsatz der Zeugniswahrheit zu halten, so das Urteil der zuständigen Richter (Az. 3 AZB 35/11). Damit verwiesen sie den Fall zurück an die Vorinstanz. Wie dieser Zeugnis-Streit auch ausgeht – er kostet Zeit und Geld. Und beides ist für Sie als Unternehmer sehr kostbar. Deshalb sollten Sie bei Arbeitszeungissen schon im Vorfeld bewusst handeln und Fehler vermeiden.  Deshalb unser folgender Tipp.

Tipp für Arbeitszeugnisse: Wünsche der Mitarbeiter beachten

Soweit Sie es mit Ihrer Wahrheitspflicht vereinbaren können, ist es ratsam, wenn Sie die Wünsche Ihrer Mitarbeitern bei Arbeitszeugnissen berücksichtigen. So verhindern Sie Streit um die Arbeitszeugnisse und ein gutes Auseinandergehen ist gesichert. Stellen Sie ein qualifiziertes Zeugnis aus, sind Sie sowieso zu einer wohlwollenden Bewertung verpflichtet. Wenn Sie Nickligkeiten mit in das Zeugnis hineinpacken, müssen Sie stets mit Widerspruch rechnen.

Neben Arbeitszeugnissen, könnte auch Krankheit ein Streitpunkt sein!

Nicht nur im Umgang mit Arbeitszeugnissen ist Vorsicht geboten. Auch bei Krankheit der Mitarbeiter müssen Sie aufpassen, wie Sie als Arbeitgeber reagieren.  Sie dürfen Ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, einen bestimmten Arzt aufzusuchen.

Es gilt: Ist ein Arbeitnehmer krank geworden, hat er ein Recht darauf, seinen behandelnden Arzt frei zu wählen. Dieses Recht dürfen Sie als Arbeitgeber nicht beschneiden. Schon gar nicht durch etwaige Formulierungen im Arbeitsvertrag. So das Arbeitsgericht Frankfurt/M., das einer Klage auf freie Arztwahl stattgegeben hat (Az. 7 Ca 1549/11).

Kontrolle über Medizinischen Dienst der Krankenkasse

Sie dürfen sich aber über einen Weg einmischen, wenn Ihr Mitarbeiter Krankheit angemeldet hat: Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten. Das können Sie immer dann tun, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bezweifeln.

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