Bestehende betriebliche Altersvorsorge kann bei Jobwechsel fortgeführt werden
Während die betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel zwar fortgeführt werden kann, so könnte der Garantiezins danach sinken. Weisen Sie Ihren ausscheidenden Mitarbeiter darauf hin, dass die Clearing-Stelle der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge in solchen Fällen weiterhilft, bestehende Verträge fortzuführen.
Meist hat die Fortführung einer betrieblichen Altersvorsorge eine vertragliche Umdeckung auf die vom neuen Unternehmen genutzte Versicherung zur Folge. Dabei wird das Deckungskapital komplett übertragen, aber die übrigen Parameter werden neu festgelegt. So gelten veränderte Sterbetafeln und vor allem kann auch der Garantiezins betroffen sein.
Bei einem Jobwechsel kann der Garantiezins der betrieblichen Altersvorsorge sinken
Ein Arbeitnehmer hat beispielsweise ab 2003 als 30-Jähriger monatlich 200 € in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Er hat aufgrund des relativ hohen Garantiezinses von damals 3,25 % garantiert 710 € monatliche Rente ab 65. Wechselt er 2012 seinen Arbeitgeber, wird der neue Altersvorsorgevertrag lediglich mit 1,75 % garantiert. Kann die Versicherung am Ende nicht mehr leisten, sinkt die Rente bei gleicher Einzahlung auf 390 €. Das ist ein Verlust von rund 45 % und dieser muss nicht sein.
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge hilft bei Fortführung der Altverträge
Es besteht die Möglichkeit, bestehende günstige Verträge auch bei einem neuen Arbeitgeber fortzusetzen. Diesen Service bietet die Clearing-Stelle der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge an. Weisen Sie darauf hin, wenn Sie ausscheidenden Mitarbeitern noch etwas Gutes tun wollen.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 15/2011)
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