Elektronische Rechnungen: Anforderungen bleiben hoch, wurden aber vereinfacht

Für elektronische Rechnungen bringt das Steuervereinfachungsgesetz in diesem Jahr Erleichterungen mit sich. Elektronische Rechnungen unterliegen zwar immernoch hohen Anforderungen, aber etwas leichter soll es für Sie werden.

Wichtige News für Sie: Vom Steuervereinfachungsgesetz sind auch eletkronische Rechnungen betroffen.

Wichtige News für Sie: Vom Steuervereinfachungsgesetz sind auch eletkronische Rechnungen betroffen.

Elektronische Rechnungen: Weniger Strenge bei elektronischer Signatur

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat den Bundestag und Bundesrat passiert und tritt nunmehr in Kraft.

Für den Vorsteuerabzug war nach UStG bisher eine qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich. Sie musste nicht nur mit einer besonderen Software geprüft, sondern auch mit der Rechnung archiviert werden.

Diese bürokratische Hürde entfällt nun rückwirkend zum 01.07.2011. Jetzt schreibt § 14 UStG nur noch vor: Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung sind zu gewährleisten.

Elektronische Rechnungen müssen jederzeit lesbar gemacht werden können

Allerdings ist eine Archivierung der Rechnung mittels Ausdruck auf Papier dabei nicht ausreichend. Die Rechnung muss elektronisch gespeichert werden und jederzeit lesbar gemacht werden können. Außerdem müssen Sie glaubhaft machen, dass die Rechnung zu keiner Zeit inhaltlich verändert wurde.
Ob Ihnen das gelingt, dürfte sich allerdings erst bei einer Betriebsprüfung herausstellen.

Bilderquelle: © Albachiaraa – Fotolia.com

.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort