Kosten für Rückabwicklung einer Kapital-Versicherung

© drovosek / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie noch in Kapitallebensversicherungen engagiert sind, könnte für Sie ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs bares Geld wert sein. Dabei geht es um das so genannte Policenmodell, das zwischen 1994 und 2007 sehr verbreitet war.

Dabei wurde dem Versicherungsnehmer die Police zusammen mit den vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zugesandt. Der Vertrag galt als angenommen, wenn die Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen widerrief. Dass er selbst aktiv werden musste, ist der entscheidende Unterschied zum Antragsmodell, das heute üblich ist.

 

Welche Kosten die Versicherer von der Rückzahlungssumme nicht abziehen dürfen

Das Problem für die Versicherungen: Viele Widerrufsbelehrungen in dieser Zeit entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Deshalb können auch jetzt noch Versicherungskunden nach so vielen Jahren einen Widerruf aussprechen, wenn die Widerrufsbelehrung falsch war. Doch war immer wieder umstritten, welche Kosten der Versicherer bei der Rückabwicklung der Verträge ansetzen könnte. Das hat nun der BGH konkretisiert (Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Wer einen Altvertrag nach dem Policenmodell widerruft, hat jetzt Anspruch auf höhere Rückzahlungen. Denn die Versicherer dürfen Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten nicht abziehen. Außerdem dürften keine Ratenzahlungszuschläge mehr vom Rückzahlungsanspruch abgezogen werden.

Anzurechnen ist nur der Versicherungsschutz, den Sie bis zum Widerruf in Anspruch genommen haben. Außerdem dürfen die Versicherer die gezahlte Kapitalertragssteuer als Kostenpunkt anrechnen.

 

Die klassische Kapitallebensversicherung ist ein Auslaufmodell

Letztlich wird durch dieses Urteil erneut deutlich, dass sich die klassischen Kapitallebensversicherungen weder für Sie als Versicherten noch für die Versicherungsfirmen lohnen. Für die Versicherungsunternehmen ist ein Lebensversicherungsmodell mit festen Zinszusagen in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen unattraktiv, ja sogar gefährlich geworden.

Entsprechende Branchenachrichten, wonach sich neben Zurich und Generali nun auch Talanx aus dem Neugeschäft mit klassischen Kapitallebensversicherungen zurückzieht, sprechen eine beredte Sprache.

Fast alle Versicherer reagieren auf die neuen Marktbedingungen und bringen neue Modelle auf den Markt, die nicht mehr auf Festzinszusagen basieren. Doch damit machen sie diese Kapitalanlage besonders als Altersvorsorgemodell noch uninteressanter.

 

Was Sie als Versicherungsnehmer jetzt tun können

Deshalb sollten auch Sie als möglicherweise betroffener Versicherungsnehmer über Alternativen nachdenken. Unsere Empfehlung dazu: Eine reine Risikolebensversicherung und ein davon getrennter Sparplan sind die bessere Lösung.

Es gilt dabei: Wer erst kürzlich Verträge mit Todesfallschutz abgeschlossen hat, dürfte ein schlechtes Geschäft machen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass diese Betreffenden ihre Beiträge nicht vollständig wiedersehen.

Deshalb dürfte es in der Regel besser sein, einen Teil des Geldes abzuschreiben und die Police zurückzukaufen, solange die eingezahlten Gelder noch überschaubar sind.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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