Schwerbehinderte genießen auch bei bislang unbekannter Behinderung Sonderrechte

Für Schwerbehinderte können sogar dann Sonderrechte gelten, wenn die Behinderung bislang unbekannt war, aber deren Antrag auf Anerkennung der Behinderung bewilligt wird. Außerdem lauern noch weitere Fallen für Sie als Arbeitgeber.

Folgender Fall zu Sonderrechten von Schwerbehinderten ist in der Praxis gar nicht so selten: Sie wollen das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beenden. Dieser verweist Sie völlig überraschend darauf, dass er die Feststellung einer Behinderung beantragt hat. Wird sein Antrag bewilligt, erwirbt er damit den besonderen gesetzlichen Schutz für Schwerbehinderte.

Bei Schwerbehinderten müssen Sie einige Dinge beachten

Es geht aber nicht nur um die Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte bei mehr als 20 Mitarbeitern. Dieser Pflicht können Sie ja dadurch entgehen, dass Sie eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen. In Grenzfällen kann es jedoch wichtig sein, welche Arbeitsplätze hier mitzählen und welche nicht. Außerdem lauern auch bei Vorstellungsgesprächen Fallen, wenn Sie gezielte Fragen nach Behinderungen stellen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/2011)

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