Zensus 2011: Bürger werden ab dem 9. Mai zu Beschäftigung und Familie befragt

Beim Zensus 2011 werden Wohnraumeigentümer nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Nachdem schon viele Daten ohne Wissen der Bürger gesammelt wurden, müssen die Betroffenen ab Mai selbst Auskunft erteilen. Ansonsten werden schlimmstenfalls Bußgelder fällig.

Ausgewählt wird beim Zensus 2011 nach dem Zufallsprinzip und 15,5 Mio. Wohnraumeigentümer müssen hierbei Informationen preisgeben. Hinter den Kulissen wurden schon eifrig Daten gesammelt, ohne dass die Bürger davon etwas mitbekamen. So lieferten die Meldeämter Angaben zu Haupt- und Nebenwohnsitzen, die Arbeitsämter persönliche Daten.

Zensus 2011: Achtung bei Datenverweigerern drohen Bußgelder

Was mit dem Zensus 2011 auf Sie zukommt, hat Dr. Erhard Liemen im Deutschen Wirtschaftsbrief 02/2011 geschrieben und bot seinen Lesern einen Abruf-Service an. Auch Sie könnten diese frühzeitigen Ratschläge erhalten, wenn Sie Abonnent des Deutschen Wirtschafstbriefs werden.  Von den bisher angeschriebenen Wohnraumeigentümern hat nur rund die Hälfte überhaupt geantwortet, doch ab Mai ist die Auskunftspflicht offiziell. Gegen Datenverweigerer wird mit Mahnverfahren vorgegangen und wer an dem Verfahren nicht teilnimmt, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 € rechnen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/2011)

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