Bankkonten nach dem Erbfall: zahlreiche Fallen

 

© forestpath / Fotolia.com

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Nach dem Tod naher Verwandter entstehen oft Probleme, die oft vorab gar nicht bedacht werden. Eine Leserin des Deutschen Wirtschaftsbriefs erlebte vor kurzem, dass Sie das Konto ihres verstorbenen Großvaters zunächst gar nicht für die Begleichung der entstehenden Bestattungskosten nutzen kann. Wie viele Haushalte hatte sich der Verstorbene nicht um sein Bankkonto gekümmert. Eine Falle, wie sich zeigte. Deshalb greifen wir diesen Fall für Sie auf.

Vollmacht ausstellen

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben, werden Sie feststellen, dass die gesetzliche Erbfolge am Ende alles regelt. Bis es so weit ist, kann die Bank sich allerdings querstellen – und wird es tun. Dies kostet Zeit und damit Geld. Sie können dies umgehen, wenn Sie vorher eine Bankvollmacht ausstellen. Eine solche Bankvollmacht ist direkt nach einem Todesfall wirksam und erlaubt den Zugriff auf das Konto ohne Verzögerung.

Deshalb sollten Verwandte sich für den Fall der Fälle möglichst rechtzeitig zumindest eine gegenseitige Vollmacht ausstellen, um auf Bankkonten zurückgreifen zu können. Ein aktueller Fall zeigt indes, wie weit die Banken teils dabei gehen, um ihre Mitarbeit zu verweigern.

Erbschein bei Bankkonten nicht erforderlich…

Hier hatten die Alleinerben Anspruch auf das Konto ihrer Eltern erhoben. Die Banken verweigerten, da sie das vorgelegte öffentliche Testament nicht für ausreichend hielten. Um einen Zugriff auf das Konto zu haben, müssten die Erben nach Auskunft der BAnk einen Erbschein vorlegen. Das dauert Zeit und kostet Geld. In diesem Fall ging es um 1.770 €.

Den Erben in diesem Fall hat der Bundesgerichtshof jetzt diesen Geldanspruch wieder überlassen. Der Bundesgerichtshof entschied am 5. April (Az. XI ZR 440/15), dass ein öffentliches Testament, das der Notar beurkundet, ausreicht. Erben müssen nur dieses öffentliche Testament vorlegen, die Banken dürfen sich dann beispielsweise einer Umschreibung nicht mehr verweigern.

Das heißt, Sie müssen sich letztlich nur auf das öffentliche Testament konzentrieren.

Zahlreiche Fallen

Beide Fälle zeigen allerdings, dass das Erbrecht in Deutschland oft stiefmütterlich behandelt wird. Viele Erblasser und auch die Erben lassen sich in der Erbfolgeregelung nicht hinreichend beraten. Dies kann sowohl bei der Übergabe von Unternehmen, Bankkonten, Wertpapierdepots bis hin zu Forderungen gegenüber Dritten zu massiven Nachteilen führen.

Deshalb: informieren Sie sich rechtzeitig. Suchen Sie im Zweifel einen Notar oder zumindest einen Steuerberater auf. Tatsächlich kommt es teilweise auf jede Kleinigkeit an, um das Vermögen so wie gewünscht fortzuführen. Im kommenden Jahr erhöht sich der Zeitdruck sogar noch, da der Staat eine Erbschaftsteuerreform beschließen wird, die vor allem für Selbstständige mit einigen Mitarbeitern relevant ist.

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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