Drehen Sie Verluste bei Lebensversicherungen in Gewinne um

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Lebensversicherungsverträge werden immer unattraktiver. Wir kennen das Dilemma aus der jahrelangen Berichterstattung im Deutschen Wirtschaftsbrief für Sie bestens. Immerhin kündigen inzwischen ungefähr 50 % aller Versicherten die Verträge vorzeitig. Weil die Überschüsse immer geringer werden, weil das Geld anderweitig verwendet wird oder aus sonstigen privaten Gründen. Viele wissen aber nicht, dass Sie oft immer noch nach vielen Jahren ihren damaligen Verträgen widersprechen können.

Die Folge: Sie könnten bei einem erfolgreichen Widerspruch die eingezahlten Prämien zurückerhalten und teils noch eine Verzinsung obendrauf kassieren. Dies ist wesentlich mehr und besser, als die Verträge zu kündigen und nur den niedrigeren Rückkaufwert zu erhalten.

Verträge zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 prüfen

Davon sind die Verträge betroffen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden waren. In vielen Fällen ist Ihnen als Versicherungsnehmer nicht all das zugestellt worden, was Sie hätten bekommen müssen. So fehlt in diesen Konstellationen oft der Hinweis auf das Widerspruchsrecht. In dem Fall beginnt die Widerspruchsfrist nicht.

Lange Zeit war das Widerspruchsrecht dann dennoch ein Jahr nachdem Versicherungsnehmer die erste Rate gezahlt hatten, erloschen. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis allerdings einen Riegel vorgeschoben. Das Widerrufsrecht läuft sozusagen fort (Az. IV ZR 76/11 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).

Noch immer kündigen viele Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherungen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief, den Sie sich hier kostenfrei herunterladen können, weist deshalb noch einmal nachdrücklich auf den wirtschaftlichen Vorteil für Sie hin: Die Rückzahlungen dürften bei einem nachträglichen Widerspruch in den meisten Fällen wesentlich höher als bei einer Kündigung sein. Experten der Allianz gehen davon aus, dass immerhin gut 100 Millionen Verträge von dem BGH-Urteil betroffen sein könnten.

Vorsicht: Riester und Co.

Allerdings ist auch hier das Riester-Sparen mal wieder die ungünstigere Variante. Für die Sparpläne und Fondssparpläne dieses Programms gelten die Widerspruchsrechte nicht. Diese Pläne werden über Banken abgewickelt und nicht durch die Versicherungen. Demgegenüber sind die klassischen Riester-Rentenversicherungen sowie die Rürup-Rentenversicherungen ebenso davon betroffen. Hier können Sie die Widerspruchsmöglichkeiten prüfen lassen.

Unabhängig von diesen Erfolgen empfiehlt der Deutsche Wirtschaftsbrief ohnehin, dass Sie die Altersvorsorge mit Index-Sparplänen vollziehen. Diese sind jederzeit kündbar, Sie bestimmen die Höhe und Häufigkeit der Anzahlungen einfach selbst und die Rendite ist höher. Der Deutsche Wirtschaftsbrief informiert Sie dazu hier.

 Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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