Finanzdienste können legal auf Ihr Konto zugreifen….

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Das Jahr 2018 hat noch nicht einmal so richtig begonnen, schon werden viele Leser sich verwundert die Augen über so einige Änderungen bei Bankkonten reiben. Oder bei Finanzdienstleistern, die wie eine Bank wirken. Paydirekt oder Sofort Überweisung und auch sogenannte Kontoinformationsdienste dürfen nun auf Ihr Bankkonto zugreifen und sich anzeigen lassen, wie Sie sich konkret verhalten. Dies gilt dann, wenn Sie dem einmal zugestimmt haben. Falls Sie das noch nicht gemacht haben, überlegen Sie es sich bitte genau. Denn niemand möchte doch freiwillig und unkontrolliert allen zeigen, was auf dem Konto geschieht.

Weitere Änderungen 2018

Doch als Bankkunde kommen noch zahlreiche weitere Änderungen auf Sie zu. So müssen Sie bei Kreditkartenverlusten oder anderen Schadensfällen nur noch mit Beträgen von bis zu 50 Euro haften. Bislang betrug die Schadenshöhe, bis zu der Sie haften, 150 Euro. Ausnahmsweise müssen Sie dann voll haften, wenn Sie „grob fahrlässig“ oder sogar mit Vorsatz gehandelt hätten.

Künftig haben Sie einen weiteren Vorteil in solchen Fällen: Beweisen müssen grobe Fahrlässigkeit oder gar den Vorsatz die Banken und andere Zahlungsdienstleister, deren Kunde Sie sind. Viele Banken haben diese Pflicht bislang erfolgreich auf ihre Kunden abwälzen können.

Zudem ist es künftig für Banken und Finanzdienstleister nicht mehr so einfach wie bislang, sich von Ihrer Kreditkarte irgendwelche Beträge zuordnen und sperren zu lassen. Das heißt, Sie können beispielsweise dagegen votieren, wenn eine Autovermietung oder ein Hotel Sicherheiten reservieren lassen wollen. Bislang war dies ohne die ausdrückliche Zustimmung durch Sie als Kunden möglich.

Zuschlagsfreie Zahlung

Zudem ist es seit diesem Jahr für Händler nicht mehr möglich, Sie zusätzlich zu belasten, wenn Sie ihre Rechnung mit üblichen EC-Karten, mit einer Überweisung oder durch Lastschrift begleichen. Diese Wahlfreiheit bei der Zahlungsmethode, die dann kostenfrei ist, war bislang nicht gegeben. Die Händler mussten vielmehr nur genau ein Verfahren anbieten, für das sie keine zusätzlichen Kosten bzw. Gebühren erheben konnten.

Nun bezieht sich diese Kostenfreiheit auf die verschiedenen Zahlungsformate, die ich Ihnen oben beschrieben habe. All diese Änderungen sind allerdings genau am heutigen Tage noch nicht in Kraft getreten. Vielmehr sind die Teil einer Richtlinie, die in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird. Das entsprechende Gesetz ist ab dem 13. Januar, also in wenigen Tagen, wirksam. Insofern können Sie sich heute schon auf diese wichtigen und teils verbraucherfreundlichen Regelungen einstellen.

Nur die Zinsen schreibt die EU bzw. diese neue Richtlinie nicht vor. Hier wird es für Sie auch in den kommenden Wochen schwierig bleiben, vernünftige Angebote zu bekommen. Laden Sie sich daher die Vorschläge in unserem „Deutschen Wirtschaftsbrief“ hier einfach kostenfrei herunter – gerade in diesen Niedrigzinszeiten sollten Sie sich gegen die schleichende Zinsenteignung schützen. Einfach klicken.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Spiegel titelt „Stunde Null“. Kürzlich hieß es noch „Deutschlands Wirtschaft droht zu überhitzen“. Ja, was denn nun? Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

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