Steuerfalle für Fondsinvestoren: Aufpassen vor dem Jahreswechsel!

das alte Jahr geht mit Riesenschritten seinem Ende entgegen. Wer kann, verlagert noch schnell anrechenbare Kosten in dieses Jahr und senkt die Steuerlast. So etwa Gesundheitskosten, sofern diese die sogenannte „zumutbare Eigenbeteiligung“, die einkommensabhängig ist, übersteigen. Oder es werden noch schnell Computer angeschafft, Fahrten abgerechnet oder Büromöbel erworben. Für Geldanleger aber wird dieser Jahreswechsel ganz besonders wichtig. Das Investmentsteuergesetz sorgt dafür, dass Sie als Sparer bei Fonds ansonsten einer ganz besonderen Falle entgegenlaufen.

Alte Fonds: nicht mehr steuerfrei

Bislang galt, dass Gewinne auf Fondsanteile, die Sie vor 2009 gekauft haben, steuerfrei sind. Alle Fondsanteile, die Sie danach erworben haben, unterliegen der Abgeltungsteuer. Haben Sie nun solche Fondsanteile im Depot, wird der Gesetzgeber künftig zulangen. Die Fonds werden so behandelt, als würden Sie diese zum 31. Dezember dieses Jahres verkaufen und am 1. Januar wieder kaufen.

Das hat zur Folge, dass Sie künftige Gewinne mit dem Staat teilen müssen – in Form der Abgeltungsteuer. Damit aber ändert sich aus meiner Sicht der Blick auf diese Fonds: Ich kenne das selbst – gut laufende, vielleicht nicht brillante Altbestände werden gehalten, wenn die Gewinne nur steuerfrei sind.

Das ist ab sofort keine geeignete Strategie mehr. Prüfen Sie daher Ihre bisherigen Altfondsbestände und verkaufen Sie im Zweifel eigenständig die, mit denen Sie nicht so zufrieden sind, wie Sie es sein möchten. Allerdings gilt ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro, bei dem Sie noch keine Steuern zahlen müssen.

In ETFs umtauschen

Im Umtausch kaufen Sie dann bessere Fonds, die zwar der Steuer unterliegen. Dies jedoch gilt für die älteren Fonds ja nun ebenso. Der Deutsche Wirtschaftsbrief empfiehlt für diesen Zweck übrigens ETFs, also „Exchange Traded Funds“. Fonds, die an der Börse gehandelt werden. Viele Medien verstehen unter ETFs nur Indexfonds etwa auf den Dax. Das ist schlicht falsch.

Kaufen Sie also einfach die ETF-Indexfonds, die der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ in dieser Woche empfiehlt. Einfach klicken. Diese Indexfonds werden künftig auch anders besteuert als bislang. Die Dividenden, also Ausschüttungen der Unternehmen, werden selbst dann schon für das kommende Jahr versteuert, wenn Sie die Anteile noch gar nicht verkaufen.

Es gibt eine „Vorabpauschale“ bei jenen Fonds, die solche Dividenden direkt wieder anlegen. Die gezahlte Vorabpauschale dann wird beim späteren Verkauf angerechnet, so dass Sie nicht zu viel zahlen. Dennoch wird nun jährlich abkassiert. Wenn Sie dies verhindern wollen, dann reichen Sie einen Freistellungsauftrag über 801 Euro / je Person bei Ihrer depotführenden Bank ein.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Spiegel titelt „Stunde Null“. Vor 14 Tagen hieß es noch „Deutschlands Wirtschaft droht zu überhitzen“. Ja, was denn nun? Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

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