Kinderbetreuungskosten: Bis 2012 noch ausschöpfen!

Wenn der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten noch nicht komplett ausgeschöpft, bleibt Ihnen noch Zeit bis 2012. Warum sich Beeilen lohnt: Eine Zahlung bis zum 31.12.2011 rettet den Steuerabzug. Dabei sind Vorauszahlungen von Aufwendungen möglich.

Noch einmal zum Hintergrund von Kinderbetreuungkosten:

Generell gilt: Erst einmal ist die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungksoten unabhängig davon, ob die Kosten durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder durch die Betreuung auch  durch eine Tagesmutter im elterlichen Haushalt entstehen. Also ortsunabhängig können die  Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Dabei gilt: Zwei Drittel der Kosten, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr entstehen, können geltend machen und das bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr und Kind abgesetzt werden.

Erreichung des Höchstbetrags von maximal 4000 €: Kinderbetreuungskosten 2012 ansetzen

Wenn der Höchstbetrag allerdings schon ausgeschöpft ist, ist eine Zahlung erst im nächsten Jahr 2012 von Vorteil.  Das gilt generell für Eltern, bei denen ein Partner nicht erwerbstätig ist.

Änderungen für Kinderbetreuungskosten ab 2012

Kinderbetreuungskosten: Vielleicht noch bis Ende des Jahres steuermindernd?

Kinderbetreuungskosten: Vielleicht noch bis Ende des Jahres steuermindernd?

Ab dem Jahreswechsel kommt es nicht mehr darauf an, ob der Vater oder die Mutter nicht berufstätig ist. Die Kinderbetreuungskosten werden dann einheitlich als Sonderausgaben abgezogen. Die mögliche Folge: Bei niedrigen Einkünften können sie wirkungslos verpuffen.

Tipp zur Steuergestaltung bei Kinderbetreuungskosten

Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern zusammenleben, gilt folgender Tipp zur Steuergestaltung: Der besser verdienende Elternteil sollte die Rechnungen begleichen und neue Verträge abschließen.
Denn: Laut Bundesfinanzhof darf Kinderbetreuungskosten nur derjenige abziehen, der sie bezahlt hat. Zusammen veranlagte Ehepaare mit Kindern können ihre Ausgaben hingegen zusammenfassen.

Auch Selbstständige sollten aufmerksam sein bis Ende 2011/Anfang 2012

Denn als Selbstständige haben Sie noch bis Jahresende Zeit für steuerliche Gestaltungsmaßnahmen. So können Sie als bilanzierende Unternehmer durch die richtige Bilanzpolitik 2011 noch Steuern sparen. Während Bilanzierende einige Gestaltungsmöglichkeiten haben, wird es bei Überschuss-Rechnern eng. Im Gegensatz zur Bilanz zählt bei ihnen grundsätzlich der Zeitpunkt des Geldflusses – aber nicht immer. Sie müssen wie Privatpersonen auf den Zahlungstermin achten, denn er entscheidet über die Zuordnung.

Beispiele dafür:

So führen Renovierungen nur dann zu Betriebsausgaben, wenn die Forderung noch 2011 beglichen wird. Erhalten Sie Zahlungen erst 2012, mindert das Ihre Einnahmen im laufenden Jahr.

Wiederkehrende Zahlungen bilden die Ausnahme von der Regel 

Eine Ausnahme von der Regel gilt immer dann, wenn es um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen geht. Das betrifft Zahlungen nach dem 20. Dezember des alten und vor dem 11. Januar des neuen Jahres. Diese wirken stets für dasjenige Kalenderjahr als Einnahme oder Ausgabe, für das sie geleistet werden. Vorauszahlungen für 2012 werden deshalb erst nach dem Jahreswechsel wirksam.

Bilderquelle: © Yuri Arcus – Fotolia.com

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